Datensicherung nach Kündigung
Nach der Kündigung eines ETRON onRetail Systems steht die Instanz noch einen Monat zur Verfügung und es wird daher empfohlen, in dieser Zeit alle wichtigen Datensicherungen durchzuführen, da dies später nicht mehr möglich ist.
Deutschland (Kasse mit TSE)
DSFinV-K
Die Abkürzung steht für “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme”.
Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem nutzen, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden müssen. Sehr vereinfacht ausgedrückt definiert die DSFinV-K, wo und in welcher Form ein Datensatz bei der Buchführung eingetragen werden muss. Sie ist auch als “einheitlicher Datenstandard” bekannt.
Die TSE Datensicherung ist ein *.tar File und die Schnittstelle entspricht der Version 2.3.
Schritte für den Export: 📊 KassenSichV: DSFinV-K (DE / TSE)
Österreich (Kasse mit RKSV)
Schlussbeleg
Kassen werden in FinanzOnline mit einem Schlussbeleg automatisch abgemeldet, wenn ein FON Webservice Benutzer im System richtig hinterlegt ist.
Es darf keine Sitzung geöffnet sein
Der richtige Drucker soll für den Belegdruck hinterlegt sein
"Browser Druck" generiert einen PDF-Druck, der in einem weiteren Fenster geöffnet wird, falls der Schlussbeleg digital gewünscht ist.
Aktiver Kassenbenutzer muss diese Rolle haben: Settings Stammdaten -> Mitarbeiter -> Mitarbeiter -> Reiter "HR-Einstellungen"
Innerhalb der Einstellungen der Kassenoberfläche Rksv Endbeleg auswählen
Das Kassen-Passwort innerhalb der Meldung angeben
Der Schlussbeleg wird gedruckt und eine Sitzung kann nicht mehr geöffnet werden
Innerhalb der FON Meldungen kann der Status des Schlussbeleges nachverfolgt werden
In der Kassenübersicht wird die geschlossene Kasse mit "RKSV Geschlossen" markiert
Ein Nachdruck des Schlussbeleges kann nur über einer anderen Kasse mit der globalen Beleganzeige gemacht werden.
DEP
Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfassen und abzuspeichern ist, ist zu führen. Dabei sind zumindest die Belegdaten gemäß § 132a Abs. 3 BAO festzuhalten.
Das DEP kann über der Kassenansicht im erweiterten Menüfenster heruntergeladen werden.
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