Kleinunternehmerregelung
Wenn Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung entscheiden, dürfen Sie in Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Sie dies tun, obwohl Sie keine Optionserklärung abgegeben haben, schulden Sie die Umsatzsteuer (Steuerschuld kraft Rechnung) und haben keinen Vorsteuerabzug.
Im Gegensatz zu anderen Unternehmern sind Sie nicht verpflichtet, auf Ihren Rechnungen die UID-Nummer anzugeben. Sie müssen jedoch einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten.
Im Folgenden werden die Einstellungen aufgeführt, die für die Umsetzung dieser Regelung von Bedeutung sind.
AGB
Einstellungen -> Allgemeine Einstellungen -> Unternehmen -> Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungen und Quittungen
Einstellungen -> Kasse -> Rechnungen und Quittungen

Damit die Informationen zur Steuerbefreiung auf dem Beleg angezeigt werden, muss eine benutzerdefinierte Fußzeile aktiviert und ausgefüllt werden.
Diese Funktion muss deaktiviert werden, damit keine Steuern am Beleg ausgewiesen werden.

Kundensteuer im Produktstammblatt
Stammdaten -> Produkte -> Produkte -> [Produkt]: Reiter "Allgemeine Informationen"
Die Kundensteuer muss auf einen Steuersatz von 0 % gesetzt werden.

Standard Steuersetzung
Modul: ETRON onRetail V2 DATEV FiBu Export
Einstellungen -> Fibu Daten -> Steuern
Diese Einstellung ist optional und bewirkt, dass bei der Erstellung eines neuen Produkts automatisch die hinterlegte Standardsteuer übernommen wird. Wenn die Kleinunternehmerregelung gilt, soll die Umsatzsteuer auf 0 % gesetzt werden.

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