Kleinunternehmerregelung
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(c)2024 ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH
Wenn Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung entscheiden, dürfen Sie in Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Sie dies tun, obwohl Sie keine Optionserklärung abgegeben haben, schulden Sie die Umsatzsteuer (Steuerschuld kraft Rechnung) und haben keinen Vorsteuerabzug.
Im Gegensatz zu anderen Unternehmern sind Sie nicht verpflichtet, auf Ihren Rechnungen die UID-Nummer anzugeben. Sie müssen jedoch einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten.
Im Folgenden werden die Einstellungen aufgeführt, die für die Umsetzung dieser Regelung von Bedeutung sind.
Einstellungen -> Allgemeine Einstellungen -> Unternehmen -> Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Einstellung erscheinen auf Rechnungen, Bestellungen und Angeboten. Sie erscheinen nicht auf Kassenbelegen.
Einstellungen -> Kasse -> Rechnungen und Quittungen
Damit die Informationen zur Steuerbefreiung auf dem Beleg angezeigt werden, muss eine benutzerdefinierte Fußzeile aktiviert und ausgefüllt werden.
Diese Funktion muss deaktiviert werden, damit keine Steuern am Beleg ausgewiesen werden.
Stammdaten -> Produkte -> Produkte -> [Produkt]: Reiter "Allgemeine Informationen"
Das Feld für die Kundensteuer im Stammblatt ist leer zu lassen.
Modul: ETRON onRetail V2 DATEV FiBu Export
Einstellungen -> Fibu Daten -> Steuern
Diese Einstellung ist optional und bewirkt lediglich, dass, wenn das Feld leer ist, keine Kundensteuer bei einer Produktneuanlage automatisch gesetzt wird.