Außer-Haus-Regelung
Außer-Haus-Steuer, Außer-Haus-Verzehr
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Außer-Haus-Steuer, Außer-Haus-Verzehr
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Diese Einstellung ist nur für Kunden aus Deutschland verfügbar. Das Land beim Unternehmen muss daher "Deutschland" sein.
Für Lebensmittel in Deutschland, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen grundsätzlich nur 7 % MwSt. an.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % MwSt. für Speisen zum Mitnehmen ist nur für Grundnahrungsmittel fällig! Für nähere und detailliertere Informationen empfehlen wir Ihnen sich bei Ihrem Steuerberater zu erkundigen.
Um die Funktion zu aktivieren, müssen im Produktstammblatt in der Verwaltungsoberfläche die Außer-Haus-Steuern hinterlegt werden.
Beim Aktivieren der Funktion werden die Steuern nur für Produkte abgeändert, die eine Steuer im "Außer Haus Steuern"-Feld hinterlegt haben.
Der "Außer Haus"-Button muss zuerst betätigt werden, um die Kundensteuer für die danach ausgewählten Produkte auf 7 % umzustellen. Sobald die Schriftfarbe Orange ist, ist die Funktion aktiviert.
Die Außer-Haus-Steuer kann auch auf einen Aktions-Button im Kassenpanel gelegt werden.
Nach dem Aktivieren können ein oder mehrere Produkte ausgewählt werden. Folgend wird im Warenkorb bei jedem Produkt ersichtlich mit "Außer Haus" markiert.
Nach dem Kaufabschluss wird auf dem Beleg erkennbar, dass es sich um eine Außer-Haus-Mehrwertsteuer handelt.