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Seit 1. April 2017 muss jede österreichische Registrierkasse zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen.

Die Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz „RKSV“ genannt, definiert hauptsächlich welche Anforderungen an Registrierkassen gestellt werden.

Die Registrierkassenpflicht sollte dazu führen, dass keine Belege mehr vergessen oder absichtlich nicht ausgestellt werden. Dieses Vorhaben ist mit großen Sicherheits-Anforderungen verbunden, weshalb in der später erlassenen RKSV Spezifikationen definiert wurden, wie sichergestellt werden muss, dass die vorhandenen Daten nicht manipulierbar sind.

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