Sonder-MwSt. Reparaturdienstleistung

Lt. COVID 19-Steuermaßnahmengesetz werden Reparaturdienstleistungen und Material mit 10% MwSt. versteuert wenn der Dienstleistungsanteil mindestens 50% beträgt.

BMF Info

Diese Funktion ist ab Version 5.799 verfügbar.

Einstellen der Grundwerte

Grundwerte → Rechnungen > 815 / Sonder-MwSt. Reparaturdienstleistung„

In dieser Einstellung werden die Dienstleistungsartikel für die Berechnung des Dienstleistungsanteil festgelegt.

Nach dem Festlegen müssen die Kassen neu gestartet werden!

Ablauf im Verkauf

  • Erfassen der Positionen

  • Zahlung aufrufen

Beträgt der Anteil der Dienstleistungsartikel bei der Zahlung mindestens 50% wird der MwSt. Steuersatz der restlichen Positionen auf 10% geändert.

Die Preise bleiben zu Gunsten des Händlers unverändert.

Auf einem Reparaturbeleg dürfen nur Waren erfasst werden die für die Reparatur benötigt wurden und somit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Zusätzlich verkaufte Waren müssen auf einem gesonderten Beleg erfasst werden damit nicht fälschlicherweise eine Änderung auf 10% erfolgt.

Der MwSt. wird erst beim Aufruf der Zahlung geändert. Bei Lieferscheinen könnte es noch zu einer nachträglichen Änderung des Materialanteiles kommen.

Auslaufen der Regelung

Wenn die Regelung nicht mehr gelten sollte können die Artikel unter Grundwerte → Rechnungen > 815 / Sonder-MwSt. Reparaturdienstleistung“ wieder gelöscht werden.

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