Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!