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  2. Registrierkassenpflicht und FinanzOnline

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Der nachstehende Artikel ist aus dem BMF Handbuch Registrierkassen - Seiten 44 - 49 - entnommen.

Um einen Benutzer für die Funktion „Registrierkassen“ zu berechtigen ist der Menüpunkt „Admin“ und „Benutzer Einzel“ aufzurufen.

In dieser Seite kann entweder ein neuer Benutzer angelegt werden oder eine Berechtigung bei bestehenden Benutzern geändert werden.

Neuer Benutzer

Für die Anlage eines neuen Benutzers ist die Benutzer-Identifikation einzugeben und die Checkbox anzuklicken. Mit Anfordern wird ein neuer Benutzer angelegt und es erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“.

Durch Klick auf Registrierkassen erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten“.

In dieser Seite wird der Berechtigungsumfang durch Auswahl von Abfragen und/oder Einbringen festgelegt. Mit „Weiter“ gelangt man wieder in die Übersichtsseite zurück

Hinweis: Für Benutzer, die nur für Abfragen berechtigt sind, werden die Funktionen und Schaltflächen zur Übermittlung von Registrierungen und Meldungen zum Status von Signaturerstellungseinheiten bzw. Registrierkassen nicht angezeigt.

Um die Zugangskennungen für den neuen Benutzer zu erfassen ist in der Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“ der Punkt „Benutzerkennung/Benutzerarten“ aufzurufen.

Im Bereich „Benutzerkennung“ ist der Name des Benutzers einzutragen. Weiters ist hier für den ersten Einstieg des Benutzers die Start-PIN (zwei Mal) einzugeben.

Mit „Weiter“ gelangt man zurück in die Übersichtsseite.

Durch Klick auf „Daten prüfen“ erfolgt ein Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Datenkorb“ erfolgt.

Im Datenkorb werden zur Überprüfung die eingegebenen Daten zusammengefasst angezeigt.

Durch Klick auf „Speichern“ wird der neue Benutzer angelegt und dieser kann mit den Zugangskennungen TID (Teilnehmer-Identifikation), BENID (= die unter Suchbegriff festgelegte Bezeichnung) und Start-PIN einsteigen.