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Auszug der, aus unserer Sicht, relevanten Abschnitte der DSGVO zum Thema Personenrecht. Quelle: VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!
„Personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
der betroffenen Person
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
a) die Verarbeitungszwecke;
b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung.
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offen gelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
(3) Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(4) Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Ja! Die DSGVO ist aber auch ein Thema des Unternehmers (Kassenbetreibers) wie mit Kundendaten umzugehen ist. Kundendaten löschen, ändern und exportieren kann man mit dem ETRON onR Kassensystem. Siehe auch .
Die ETRON onR Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
Eine Muster-Verfahrensverzeichnis für ETRON onR finden Sie .
Nähere Informationen auf unserer .
Nachfolgend die Webinaraufzeichnung zu den ETRON Win DSGVO Lösungen:
Vorstellung der ETRON Win DSGVO Pakete inkl. SignPad Lösung. Webinar mit Andreas Hajek, Markus Zoglauer
ETRON Win DSGVO Lösungen - Webinar
>> Unser Wikiartikel zur Konfiguration des ETRON SIGNPADs
Der Datenaustausch mit den Filialen erfolgt über eine sichere, SSL-verschlüsselte, TCP Verbindung.
Vom ETRON Filialtransfer-Server werden lediglich Datenpakete weitergeleitet, ohne den Inhalt zu kennen, oder zu verarbeiten.
Die Datenpakete werden sofort nach der Weiterleitung unwiderruflich gelöscht.
Ein Zugriff auf den ETRON Filialtransfer-Server selbst ist nur durch einen dafür verantwortlichen und ausgebildeten Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.
Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.
Der Datenzugriff ist geschützt durch
eine, dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechende, Firewall,
einem professionellen Virenschutz und
eine User-Authentifizierung am Betriebssystem.
Der ETRON Filialtransfer-Server wird in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, in Deutschland betrieben und unterliegt allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Webshopbetreibers.
Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Webshopbetreiber/Unternehmer.
ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien
ETRON EC Magento Webshop
Der Webshop als Verkaufskanal für Handel und Dienstleistung
Internetbesucher
Kunden
Anrede
Vorname
Nachname
Emailadresse
Anschrift
Telefonnummern
Fax
Zahlungsbedingungen
UID Nummer
Internetnutzungsdaten
Vertragsdaten
Kundenstammdaten
Die ETRON EC Hosting Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat
Dafür steht rund um die Uhr ein hochmodernes Rechenzentrum zur Verfügung. Dieses verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und Dieselaggregate, ist carrierneutral, ISO zertifiziert und TÜV-geprüft.
Ein Zugriff auf die ETRON EC Hosting Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.
Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Webshopbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!
Folgende Funktionen stehen nach Installation des ab Version zur Verfügung.
Weitere Informationen auch auf unserer .
Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle:
Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Auftraggebers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien
ETRON E-Mail Marketing Modul
Kundenbindungs-, Newsletter- und Mailingprogramm
Kunden
Anrede
Vorname
Nachname
Emailadresse
Anschrift
Werbekriterien
Kundennummer
Filialnummer
Geburtsdatum
Die ETRON E-Mail Marketing Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat
Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html
Zum Zweck der Nachweisbarkeit einer gültigen Einwilligungserklärung speichert das ETRON E-Mail Marketing Modul automatisch datenschutzrechtlich-relevante Daten der über Anmeldesetups eingegangenen Anmeldungen.
Dazu gehören folgende Informationen:
E-Mail-Adresse
ID des internen Anmeldevorgangs
Modus des Setups (Single-Opt-In, Confirmed-Opt-In, Double-Opt-In)
URL von der das Anmeldeformular abgesendet wurde
IP von der das Formular abgesendet wurde
IP von der der Bestätigungslink geklickt wurde
Zeitpunkt der Anmeldung
Zeitpunkt der Bestätigung
Im Formular abgefragte Abonnentenfelder und Listen
Abonnenten-ID sobald die Anmeldung bestätigt wurde
Die genannten Informationen werden über den gesamten Zeitraum, in welchem der betroffene Account existiert, vorgehalten, damit Sie im Bedarfsfall eine gültige Einwilligung nachweisen zu können.
Alle Daten eines ETRON E-Marketing Accounts werden auf einem Datenbankserver gesichert. Sie verteilen sich auf mehrere Datenbanken je Account, welche wiederum mehrere Tabellen enthalten, in denen die dazugehörigen Daten gespeichert werden. Jeder Datenbankserver ist redundant, d.h. es läuft permanent ein zweiter Server, der sich ständig mit dem aktuell aktiven Master synchronisiert. Im Fehlerfall kann im Livebetrieb auf den zweiten Master gewechselt werden, um den Softwarebetrieb unterbrechungsfrei fortführen zu können. Um den Datenbestand zu erhalten, wird täglich von jedem Datenbankserver ein Backup gesichert, welches bis zu 7 Tage nach Erstelldatum des Backups verfügbar ist. Dieses Backup enthält den kompletten Datenumfang des jeweiligen Datenbankservers. Die Wiederherstellung eines solchen Sicherungsstandes ist äußerst komplex, bietet allerdings jegliche zur Verfügung stehenden Daten. Zusätzlich dazu, wird täglich ein Backup der jeweiligen Account-Datenbank gesichert. Dieses Archiv wird für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Erstellung vorgehalten.
Darin enthalten sind folgende Daten:
Abonnenten
Anmeldungen
Abmeldungen
Zielgruppen
Interessen
Vorlagen/Templates
Personalisierungshelfer
Dynamische Inhalte
Nicht enthalten sind:
Statistikdaten der versendeten Mailings
Kampagnendaten (insbesondere das Protokoll)
Umfrageergebnisse
Landingpages
Ein Zugriff auf die ETRON E-Mail Marketing Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.
Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Webshopbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!
Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.
ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien
ETRON onR Online-Kassensystem
Die Online-Registrierkasse für Handel, Dienstleistung und Gastronomie.
Kunden
Lieferanten
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Die ETRON onR Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
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Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!
Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.
ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien
ETRON onRetail Online-Kassensystem
Die Online-Registrierkasse für Handel, Dienstleistung.
Kunden
Lieferanten
Mitarbeiter
Anrede
Vorname
Nachname
Emailadresse
Anschrift
Telefonnummern
Fax
Zahlungsbedingungen
UID Nummer
Die ETRON onR Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.
Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat
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Dafür steht rund um die Uhr ein hochmodernes Rechenzentrum zur Verfügung. Dieses verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und Dieselaggregate, ist carrierneutral, ISO zertifiziert und TÜV-geprüft.
Ein Zugriff auf die ETRON onR Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.
Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!
Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.
Tragen Sie hier Ihren Firmenwortlaut ein
Ihre E-Mailadresse
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ETRON Win Software
Die Software-Gesamtlösung für Handel und Dienstleistung.
Kunden
Lieferanten
Mitarbeiter
Partner
Anrede
Vorname
Nachname
E-Mailadresse
Anschrift
Telefonnummern
Fax
Ausweis
Geburtsdatum
Einkäufe
Werbekriterien
Tragen Sie hier den zentralen Datenspeicherort und ggf. die Filialen ein.
Tragen Sie hier Ihre DSGVO konformen Sicherheitsrichtlinien ein.
Textvorschlag, wenn dem so ist: Alle Mitarbeiter unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!
Wir haben hier eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 28 DSGVO vorbereitet und zum Download nachfolgend bereitgestellt.
Bitte die Vereinbarung
ausfüllen (Firmennamen & Anschrift auf der 1. Seite),
firmenmäßig zeichnen (unterhalb der ETRON Signatur)
und an senden.
ACHTUNG, das PDF ist bereits von uns digital signiert, bitte achten Sie beim Öffnen darauf, dass die ETRON Signatur vorhanden ist. Mit Mozilla Firefox ist die Signatur meist nicht sichtbar, wir empfehlen daher nur die Browser Chrome, Edge, Safari oder den Adobe Reader.
Sobald wir die Vereinbarung erhalten haben, ist sie gültig.
Firma Unterauftragnehmer | Anschrift/Land | Leistung |
---|
Damit können alle Angebote die älter als ein bestimmtes Datum sind gelöscht werden. Für dieses Programm ist das erforderlich.
Aufruf über : „Stammdaten“ > „Löschen“ > „Alte Angebote“
Danach wird das Datum eingegeben und mit <F10 Löschen starten> bestätigt. Es werden alle Angebote die älter als das festgelegte Datum sind gelöscht. Die Belege Ordner und alle daraus gezogenen Kopien müssen händisch gelöscht werden.
Nähere Informationen zum Filialtransfer finden Sie
Tragen Sie hier die geplante Speicherdauer nach der DSGVO Richtlinie ein. Quelle:
Wir empfehlen dazu die ETRON Win Version ab 5.761, unser (beides verfügbar ab KW 22) und eine DSGVO konforme ETRON Win Installation. (Die passenden Wiki Artikel sind gerade im Aufbau und werden in Kürze hier verlinkt.)
Für jeden Mitarbeiter wird im eine Benutzergruppe festgelegt
Bei der Passwortvergabe unter oder mit der wird für jeden zu sperrenden Menüpunkt bzw. Funktion eine oder mehrere Benutzergruppen festgelegt. Beispielsweise bedeutet „Benutzergruppen:159“ die Freigabe der Benutzergruppen 1, 5 und 9 und die Sperre aller anderen Gruppen. Diese Sperre gilt dann automatisch für alle Unterpunkte, es sei denn gewisse Unterpunkte wurden für die jeweilige Benutzergruppe freigegeben, dann können diese Menüpunkt über das Menü Gesamt in der Hauptauswahl erreicht werden.
mit freigegebener Benutzergruppe können die jeweiligen Funktionen bzw. Menüpunkte dann ohne Passwortabfrage aufrufen.
Wird kein Passwort eingegeben, so kann dieser Menüpunkt nur durch aufgerufen werden.
In diesem Menüpunkt können Mitarbeiter für die oder die angemeldet, abgemeldet oder umgemeldet werden. Der angemeldete Benutzer wird links unten im jeweiligen Menü angezeigt.
Der angemeldete Benutzer kann entsprechend dem bzw. der im Mitarbeiterstammblatt Menüpunkte und Funktionen ohne aufrufen.
Bei der Passwortabfrage kann statt dem Passwort eine gescannt werden die ausreichende Benutzerrechte für den gewünschten Menüpunkt hat.
Voraussetzung sind mit aktiviertem und die Benutzerrechte für die Passworte.
Es erfolgt dadurch keine sondern nur eine einmalige Autorisierung.
MuK IT GmbH | Ziehrerplatz 2/1, Stiege 1 Tür 1, 1030 Wien, Österreich | 3. Level Support für ETRON onRetail |
Datenpol Gmbh | Wiedner Hauptstraße 135/B3, 1050 Wien, Österreich | 3. Level Support für ETRON onR |
Business Support Grünwald & Grafl OG | Lambrechtgasse 5, Tür 2, 1040 Wien, Österreich | Externes CallCenter |
toscom – the open source company | Breiteneckergasse 23, 1230 Wien, Österreich | Managed IT-Services für ETRON E-Commerce |
ONTEC AG | Ernst-Melchior-Gasse 24/DG, Österreich | Managed IT-Services für ETRON onR/onRetail |
Google Ireland Limited | Gordon House, Barrow Street Dublin 4 Ireland | Hosting ETRON Software |
fiskaltrust consulting gmbh | Alpenstraße 99/2.OG/02 5020 Salzburg, Österreich | Manipulationsschutz für ETRON onR |
fiskaly GmbH | Mariahilfer Straße 36/5 (4.OG) 1070 Wien, Österreich | Manipulationsschutz für ETRON onRetail |
efsta IT services GmbH | Pachergasse 17 / Top 11 4400 Steyr, Österreich | Manipulationsschutz für ETRON Win |
MessengerPeople GmbH | Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München, Deutschland | WhatsApp & Facebook Chat |
Nimblu PlusServer GmbH | Hohenzollernring 72 50672 Köln, Deutschland | Managed IT-Services für ETRON Win Filialtransfer |
Mit dem Datenzugriffschutz verhindern Sie den Zugriff von unberechtigten Personen auf personenbezogene Daten.
Die ETRON Datenbank wird auf allen Ebenen vor unberechtigtem Zugriff, Manipulation, Auslesen oder Diebstahl geschützt:
In diesem Beitrag werden Einstellungen für erfahrene und in der ETRON Win Installation geschulte Administratoren beschrieben. In der Regel führen diese Einstellungen unsere Support-Mitarbeiter oder Ihr Betreuer im Rahmen des DSGVO Moduls durch. Bei falscher Anwendung verursachen diese Schäden am Betriebssystem und Daten! Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko.
Bei einer ETRON Win Installation sind folgende Berechtigungen in Windows zu setzen um der DSGVO bestmöglich zu entsprechen. Bei Kauf des DSGVO Moduls werden diese Berechtigungen ebenfalls gesetzt.
Folgende Berechtigungen machen natürlich nur dann Sinn, wenn auch im ETRON Programm eine sichere Benutzerverwaltung konfiguriert ist.
Es müssen in Windows zwei Benutzer angelegt werden, ein Daten Benutzer und ein Kassa Benutzer. Für den Kassa Benutzer kann auch ein bestehender Benutzer herangenommen werden, wenn dieser keine Adminberechtigungen hat. Zusätzlich empfiehlt es sich einen weiteren ETRON-Admin Benutzer anzulegen, falls der Kunde seine Benutzerdaten ändert, verliert oder Ähnliches.
Falls man die Einrichtung per Fernwartung durchführt sollte man statt „Abmelden“ die Funktion „Benutzer wechseln“ verwenden, damit man nicht ständig aus der Fernwartung fällt.
1. Anmelden als Admin
2. Daten Benutzer (ETRDAT) anlegen:
1. Start, Ausführen, lusrmgr.msc, Enter
2. Klick auf Benutzer
3. Rechtsklick, Neuer Benutzer
4. Benutzername und Kennwort eingeben
Die Kennwörter müssen mindestens folgender Kennwortrichtlinie entsprechen:
Mind. 8 Zeichen
Muss Ziffern enthalten
Der Benutzername darf nicht als Kennwort verwendet werden
5. Häkchen „Kennwort läuft nie ab“ (sonst keine Häkchen)
6. Erstellen
3. Kassa Benutzer (KASSA) anlegen:
analog zu Daten Benutzer
Start, Ausführen, lusrmgr.msc, Enter
2. Klick auf Gruppen, Doppelklick auf „Administratoren“
3. Hinzufügen des ETRDAT Benutzers
4. Entfernen des KASSA Benutzers
5. Klick auf OK
6. Klick auf Gruppen, Doppelklick auf „Hauptbenutzer“
7. Hinzufügen des KASSA Benutzers
8. Klick auf OK
Die Berechtigungen müssen für die ETRON Verzeichnisse (inkl. Unterverzeichnisse) WW, ETRBUP, ETROFL (falls vorhanden), ETROK* (falls vorhanden) und sämtliche Sicherungs- und Exportordner bzw. Laufwerke beschränkt werden. Zusätzlich muss für den KASSA Benutzer Vollzugriff auf das C:\Users\ETRDAT Verzeichnis (User Verzeichnis des Daten Benutzers) gewährt werden.
Hinweis für Serverbetrieb: Bei Installation auf Servern auf denen nur Administratoren arbeiten kann auf die Ordnerberechtigungen verzichtet werden. Die Rechte können einfach über die Freigaben gesteuert werden. Die Verwendung der Ordnerberechtigungen würde jedoch noch mehr Sicherheit bei versehentlich falsch gestalteten Freigaben bringen.
Anmelden als ETRDAT Benutzer
Rechtsklick auf den zu sperrenden Ordner, Klick „Eigenschaften“
3. Klick auf „Sicherheit“, Klick auf „Erweitert“
4. Klick auf „Vererbung deaktivieren“
Klick auf „vererbte Berechtigungen konvertieren“
5. Die Gruppen „Benutzer“ und „Authentifizierte Benutzer“ entfernen.
6. Es dürfen nur noch die Gruppen „Administratoren“ und „System“ (mit Vollzugriff) in der Berechtigungsliste stehen.
1. Rechtsklick auf den Ordner C:\User\ETRDAT, Klick „Eigenschaften“, Klick Sicherheit
2. Klick auf „Sicherheit“, Klick auf „Erweitert“
3. Klick auf „Vererbung deaktivieren“
Klick auf „vererbte Berechtigungen konvertieren“
4. Klick auf „Hinzufügen“, als Prinzipal den Benutzer KASSA hinzufügen, Vollzugriff gewähren.
5. Meldung mit „Weiter“ Bestätigen.
6. Klick auf OK
Anmelden als ETRDAT Benutzer
c:\ESM\ESM.EXE öffnen
Pfade und Station kontrollieren
ETRON starten und testen
Drucker, PDF Creator und sonstige Peripherie einrichten und testen
Anmelden als KASSA Benutzer
Pfade und Station kontrollieren
c:\ESM\ESM.EXE öffnen
Benutzername und Kennwort von Daten Benutzer und Kassa Benutzer im Startmanager eintragen.
5. Klick auf Test neben den Zugangsdaten. Wurden falsche Benutzerdaten eingetragen kommt eine Fehlermeldung.
6. ETRON starten und testen
7. Drucker, PDF Creator und sonstige Peripherie testen
Für eine Netzwerkinstallation empfiehlt es sich für die ETRON Dateien einen Überordner Namens ETRON zu erstellen - in diesem befinden sich dann die ETRON Verzeichnisse WW, ETRBUP und ETROFL (falls vorhanden)
Durch die gesetzten Ordnerberechtigungen sind die ETRON Verzeichnisse grundsätzlich bereits vor unberechtigtem Zugriff (auch aus dem Netzwerk geschützt), wenn auf allen ETRON Stationen derselbe Kassen Benutzer und Daten Benutzer verwendet wurde (oder der Kassen Benutzer zumindest kein Administrator ist).
Es empfiehlt sich aber trotzdem die Freigabe folgendermaßen einzurichten:
1. Anmelden als ETRDAT Benutzer
2. Rechtsklick auf den ETRON Ordner, Klick „Eigenschaften“
3. Klick auf Reiter Freigabe, Klick auf „Erweiterte Freigabe“
4. Häkchen „Diesen Ordner freigeben“, Freigabename eintragen, Klick auf „Berechtigungen
5. Den ETRDAT Benutzer hinzufügen und Vollzugriff zulassen, alle anderen Benutzer oder Gruppe entfernen
6. Server und Freigabe auf allen ETRON-Stationen (auch HSTATION) im ESM eintragen
7. Netzlaufwerkverbindung bei allen Stationen nach ETRON Start kontrollieren und Zugriff testen (man sollte auf die Daten über den Explorer nicht mehr zugreifen können)
Für den Schutz der Daten bei Hardwarediebstahl muss eine Geräteverschlüsselung aktiviert werden. Dies kann sofern verfügbar Hardwareseitig oder durch Bitlocker Aktivierung erfolgen.
Für diese Funktion ist das DSGVO Modul erforderlich.
Mit dieser Funktion kann eine Aufstellung der für einen Kunden gespeicherten Daten erstellt werden.
„Statistik“ > „Kassa-Auswertungen“ > „Journale“ > „Kundendatenauskunft“
Der Kunde wird gewählt:
Es erfolgt ein Druck der Kundendatenauskunft:
Die Kundendatenauskunft beinhaltet die Daten welche man vom Kunden in ETRON gespeichert hat. Dies sind in der Regel seine Stammdaten, Kundeninfos, Werbekriterien und seine Einkäufe.
Um die ETRON Benutzeranmeldung und Benutzerverwaltung so sicher wie möglich zu gestalten sind folgende Punkte zu beachten:
Für die Mitarbeiterstammdaten muss ein werden welches nur die zuständige Person kennt. Zusätzlich muss natürlich für die Passwortverwaltung selbst ein sicheres werden.
Für jeden ETRON Benutzer ist es notwendig einen zu setzen, damit ein Anmeldeversuch unter falschem Benutzer unterbunden wird.
Für die Mitarbeiter ist die oder die zu aktivieren. Es darf dabei nur freigeschalten werden was für jeweilige User nötig ist.
Beschränkung der Funktionalität auf Notwendigkeit nach dem Need to Know Prinzip d.h. dem User minimale Rechte einräumen:
Bei Verwendung der Benutzergruppenverwaltung oder Benutzerlevelverwaltung ist es nötig sich im ETRON .
Die und vor allem die Abmeldung muss gewissenhaft passieren. Wenn ein Benutzer mit höherem Level angemeldet bleibt, kann Daten-Missbrauch ermöglicht werden.
Mit dem können Sie Unterschriften schnell und einfach ohne Papierchaos direkt an der Kasse digital erfassen. Es bietet die Möglichkeit die Unterschrift und die Zustimmung zur Datenerfassung und Speicherung einfach und digital zu erfassen, Kundendaten werden digital abgelegt, der Vorgang kann vom Verkäufer in der Kassa mitverfolgt werden und bei Fragen Hilfestellung leisten.
Für Aktivierung und Update der Sign Pad Funktion ist eine Internetverbindung erforderlich.
Die Aktivierung und Konfiguration erfolgt nach Kauf des Moduls durch Ihren Vertriebspartner oder durch unseren Support.
Unter der werden folgende Texte festgelegt:
733 Kundenantrag Signaturtext: | Mit dieser Einstellung wird der Signaturtext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
---|
Mit der Grundwerteeinstellung werden die bei der Signierung abgefragten Felder festgelegt.
Immer vorhanden:
Optional möglich :
Wird im Verkauf ein Kunde aufgerufen welcher den Kundenantrag noch nicht bestätigt hat, so erscheint eine Abfrage.
Im Kundenstamm sind die Optionen „Kundenantrag bestätigt“ und „Kundenantrag abgelehnt“ verfügbar. Diese Felder können auch manuell gesetzt werden.
Bei einer Änderung von Kundenname / Adresse im Kundenstammblatt wird der „Kundenantrag bestätigt“ Eintrag automatisch entfernt. In Folge wird damit zur erneuten Bestätigung aufgefordert.
Man wählt bei der Abfrage Zustimmung über Sign Pad und es öffnet sich ein Fenster wo man den Bildschirm des Sign Pad an der Kassa mitverfolgen kann.
Am ersten Screen kann der Kunde seine Stammdaten ansehen, ändern und deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit bestätigen mit Weiter.
Danach bestätigt er (optional) den Erhalt von Werbezusendungen.
Zum Schluss bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift und klickt auf ✔.
Der Kundenantrag wird automatisch im Programmverzeichnis unter dem Ordner „Kundenantrag“ als PDF abgelegt. Auf dieses Verzeichnis haben nur berechtigte Personen Zugriff.
Der so angelegte Kunde hat somit gleich den Kundenantrag bestätigt.
Verschiedenes > Reorganisation / Kontrolle > Zustimmung zum Kundenantrag aufheben
Mit dieser Funktion kann die Zustimmung zum Kundenantrag und optional zum Newsletter für alle Kunden aufgehoben werden. Dies macht vor allem dann Sinn wenn man ab einem gewissem Zeitpunkt einen neuen Kundenantrag verwendet.
Für diese Funktion ist das erforderlich.
Die Aktivierung und Konfiguration erfolgt nach Kauf des Moduls durch Ihren Vertriebspartner oder durch unseren Support.
Aktivierung über die Grundwerteeinstellung Diese muss auf „Prüfung V2/Formulardruck“ gestellt werden.
Im Kundenstamm sind die Optionen „Kundenantrag bestätigt“ und „Kundenantrag abgelehnt“ verfügbar. Diese Felder können auch manuell gesetzt werden.
Bei einer Änderung von Kundenname / Adresse im Kundenstammblatt wird der „Kundenantrag bestätigt“ Eintrag automatisch entfernt. In Folge wird damit zur erneuten Bestätigung aufgefordert.
Wird im Verkauf ein Kunde aufgerufen welcher den Kundenantrag noch nicht bestätigt hat, so erscheint eine Abfrage:
Man wählt bei der Abfrage Kundenantrag Drucken und es wird ein Formular für den Kunden gedruckt. Gespeicherte Daten aus dem Kundenstamm werden bereits vorausgefüllt.
Der Kunde wird zum Ausfüllen des Formulars aufgefordert.
Währenddessen kann der Kassier die Ware eingeben welche der Kunde kauft und am Ende des Verkaufs erfolgt dann nochmal die Antragsabfrage.
Die Abfrage wird je nachdem was der Kunde ausgefüllt hat entweder mit Zugestimmt Post+Email oder Zugestimmt ohne Werbung bestätigt.
Das Formular wird aufbewahrt bzw. digital (Scanner) abgelegt.
Verschiedenes > Reorganisation / Kontrolle > Zustimmung zum Kundenantrag aufheben
Mit dieser Funktion kann die Zustimmung zum Kundenantrag und optional zum Newsletter für alle Kunden aufgehoben werden. Dies macht vor allem dann Sinn wenn man ab einem gewissem Zeitpunkt einen neuen Kundenantrag verwendet.
Eine entsprechende Vorlage zur sicheren Benutzerverwaltung ist im enthalten und kann von uns bereitgestellt werden.
Die Grundwerteeinstellung ist verfügbar. Mit dieser Einstellung wird festgelegt ob der Kundenantrag nach der Signierung am Sign Pad ausgedruckt wird. Wenn kein Sign Pad gefunden wird kann auf Wunsch ein Formular zum Ausfüllen ausgedruckt werden.
Ist die Einstellung aktiv so erfolgt ein Ausdruck des Kundenantrags.
Es besteht auch die Möglichkeit bei einer Kundenneuanlage die Felder welche unter definiert sind direkt vom Kunden über das Sign Pad ausfüllen zu lassen.
Dazu drückt man bei der Kundenanlage im leeren Stammblatt dann <F6> Kundenantrag. Das Sign Pad wird dann angesteuern und man geht analog zu vor.
Für diese Option ist das erforderlich.
Unter der werden folgende Texte festgelegt:
733 Kundenantrag Signaturtext: | Mit dieser Einstellung wird der Signaturtext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
---|
Für diese Option ist das erforderlich.
Anrede (Pflichtfeld) Titel Vorname (Pflichtfeld) Nachnahme (Pflichtfeld) |
Kennzeichen A (Adresse) : | Straße Plz Ort |
Kennzeichen G (Geburtstag) : | Geburtstag |
Kennzeichen E (E-Mail) : | E-Mailadresse |
732 Kundenantrag Fußtext | Mit dieser Einstellung wird der Fußtext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
731 Kundenantrag Kopftext | Mit dieser Einstellung wird der Kopftext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
732 Kundenantrag Fußtext | Mit dieser Einstellung wird der Fußtext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
731 Kundenantrag Kopftext | Mit dieser Einstellung wird der Kopftext für das Kundenantragsformular festgelegt. |
Eine derartige Anmeldung ist ab 1.9.2016 möglich, dabei muss nur die Kassenidentifikationsnummer, die Seriennummer des Signaturzertifikats und der frei wählbare Schlüssel, mit dem der Umsatzzähler codiert wird, übermittelt werden.
Wichtig ist, dass jede Kasse im Unternehmen eine eindeutige Bezeichnung (Nummer) hat. Gibt es nur eine Kasse wird das ganz einfach die Nummer „1“ sein.
Bei einer Kassennachschau wird der Prüfer wohl verlangen, einen sogenannten Nullbeleg auszudrucken und das Datenerfassungsprotokoll zu exportieren. Ersteres ist ein einfacher Testbeleg (eben mit einem Artikel der 0 Euro kostet) und zweiteres ein Protokoll, das die Kasse mitführt und das alle Belege beinhaltet. Dieses Datenerfassungsprotokoll muss in einem speziellen Format exportiert werden, wodurch es der Prüfer dann einfach auf seinem Kontrollrechner importieren kann. Damit kann innerhalb weniger Minuten überprüft werden, ob alle Signaturen korrekt sind und es ist auch „auf Knopfdruck“ möglich, etwaige mittels „Mystery Shopping“ erhaltene Belege darauf zu untersuchen, ob sie immer noch im Kassenspeicher sind.
Nach erfolgter Anmeldung der Kasse bei Finanz Online ist ein Startbeleg zu drucken (das wird eine spezielle Funktion in ETRON sein). Dieser Startbeleg kann mittels einer (wird kostenlos vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden) geprüft werden. Ergibt diese Prüfung ein „OK“ so gilt die gesetzliche Vermutung für die Ordnungsmäßigkeit. Eine Zertifizierung ist nicht nötig, jeder Unternehmer kann so einfach überprüfen, ob seine Kasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Nein, überhaupt nicht, das Ministerium erhält ohne Prüfung überhaupt keine Daten. Nur im Rahmen der Prüfung wird das Datenerfassungsprotokoll kontrolliert, und das passiert vor Ort im Betrieb.
Ist die Kasse defekt, so ist, falls vorhanden, eine Ersatzkasse zu verwenden. Ist diese nicht vorhanden, so dürfen Papierbelege erstellt werden, die nach Reparatur der Kasse nacherfasst werden müssen. Ist nur die Signatureinrichtung defekt, so darf mit der Kasse weitergearbeitet werden, statt der Signatur muss dann aber am Bon „Signatureinrichtung ausgefallen“ stehen. Falls es absehbar ist, dass die Kasse länger als 48 Stunden ausfällt, so ist dies über Finanz Online zu melden.
Jeder nicht nur vorübergehende Ausfall und jede Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse sind ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline vom Unternehmer oder seinem bevollmächtigten Parteienvertreter bekanntzugeben (§ 17 Abs. 1 RKSV). Von einem nur vorübergehenden Ausfall der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse ist jedenfalls bei Stromausfall, planmäßigen Wartungsarbeiten und anderen Ereignissen auszugehen, die zu einer Funktionsunfähigkeit der Sicherheitseinrichtung führen, die nicht länger als 48 Stunden andauert. Ohne unnötigen Aufschub sind sowohl der Ausfall der Signaturerstellungseinheit als auch der Registrierkasse selbst zu melden. Ohne unnötigen Aufschub erfordert im Allgemeinen eine Meldung längstens binnen einer Woche.
Das Protokoll kann beispielsweise an eine bestimmte Mailadresse gesendet und dann gespeichert werden. Aber auch eine Zurverfügungstellung über das Internet (z.B. SFTP, Dropbox, …) ist zulässig.
Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Lösungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen
Für jeden Unternehmer besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.
Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren.
Siehe auch: "Was muss auf dem Kassenbeleg stehen?"
ETRON Win entspricht ab der der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Ältere Versionen benötigen ein Software-Update.
Die Programminformation Ihres ETRON Kassensystems finden Sie unter: Hauptauswahl > Service > Programminformation.
Die ETRON Garantie
Die ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH garantiert, dass die ETRON SRplus Software in vollem Umfang den für Österreich geltenden Kassenrichtlinien (§131 BAO), sowie den ab 2016 geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen – bekannt als »Registrierkassenpflicht« – entspricht. Für die ab 2017 geltende Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) garantiert ETRON ein kostenfreies Software-Update (für Neukunden ab 1.3.2015).
Für ETRON onR ist die Umsetzung der RKSV für März 2017 geplant.
Die Details sind im § 131 Abs. 4 BAO und in der Barumsatzverordnung näher geregelt. Die vorgesehenen Erleichterungen betreffen:
Umsätze im Freien – (ehemalige „Kalte Hände“- Regelung; bis 30.000 Euro Jahresumsatz, auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten, beispielsweise Maronibrater, Christbaumverkäufer)
Bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (beispielsweise kleine Feuerwehrfeste)
Umsätze in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten bis zu 30 000 Euro pro Kalenderjahr
Kantinenumsätze eines gemeinnützigen Vereins bis zu 30 000 Euro pro Kalenderjahr, wenn diese Kantine nicht mehr als 52 Tage im Kalenderjahr betrieben wird
Buschenschankumsätze soweit sie innerhalb von 14 Öffnungstagen im Kalenderjahr erzielt werden und dabei 30 000 Euro nicht überschreiten
Warenausgabe- u. Dienstleistungsautomaten bis zu einem Einzelumsatz von 20 Euro (beispielsweise Zigarettenautomat, Tischfußballautomat)
Fahrausweisautomaten
Onlineshop (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungsempfänger)
Die RKSV ist die Registrierkassensicherheitsverordnung welche in Österreich ab 1.4.2017 gilt.
RIS Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem
Jeder Beleg wird ab 4/2017 mit einem QR-Code versehen sein, dies ist nichts anders als eine Zeichenkette in computerlesbarer Form. In diesem QR-Code sind die wesentlichen Beleginhalte gespeichert, sowie ein Umsatzzähler und ein Verweis auf den letzten Beleg. Der Umsatzzähler ist einfach die Summe über die Barzahlungsbeträge aller bereits ausgestellten Belege. Der Verweis auf den letzten Beleg führt zu einer Verkettung der Belege, sodass keiner der vorhergehenden Belege geändert oder gelöscht werden kann. Die Inhalte des QR-Codes sind dabei auch digital signiert, was im Regelfall mit Signaturkarten ähnlich der Bürgerkarte vor sich geht. Aus diesem Grund sind eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig. Außerdem wird ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) geführt.
Nein, der Umsatzzähler ist zwar enthalten, aber in verschlüsselter Form. Es wird dabei eine AES256-Verschlüsselung angewendet, die nach Stand der Technik als sicher gilt.
Ein Protokoll, das automatisch von der Kasse mitgeführt wird. Es enthält im Wesentlichen alle Beleginhalte und muss ab 4/2017 einem exakten Aufbau entsprechen. Dieser ist im Anhang der RKSV genau definiert, Beispiele finden sich auf der Infoseite der A-Sit Plus GmbH.6)
In Österreich werden diese von den Firmen A-TRUST und GLOBATRUST ausgegeben, sie werden aber auch in Verbindung mit Servicepaketen bei den ETRON Vertriebspartnern erhältlich sein. Wichtig ist, dass jeder Unternehmer seine eigene RKSV-Signaturkarte benötigt.
Im Regelfall ist damit nicht zu rechnen, es wird von Signaturdauern im Zehntelsekundenbereich ausgegangen. Erfolgt die Signatur über das Internet kann dies aber auch natürlich – abhängig von der Verbindung – deutlich länger (Sekundenbereich) dauern.
Erst mit der Anmeldung der Kasse bei Finanz Online gilt die Manipulationssicherheit, davor sind die Aufzeichnungen nicht nötig. Sobald die Kasse registriert ist, sind die Übungsumsätze wie Trainingsumsätze zu behandeln, d.h. diese sind extra aufzuzeichnen und am Beleg muss deutlich erkennbar „Trainingsmodus“ stehen.
Nein, zwar wird eine absperrbare Geldlade in Geschäften mit hoher Kundenfrequenz durchaus sinnvoll sein, aber vorgeschrieben ist sie nicht. Es kann genauso gut eine normale Geldtasche verwendet werden (wichtig: privates Geld und Geld des Unternehmens sind zu trennen).
Ja, denn die Meldungen werden in den Filialen nur erstellt aber nicht an das FinanzOnline gesendet. Diese Meldungen müssen vor der Übermittlung in der Zentrale geprüft und dann erst gesendet werden.
Kassenidentifikationsnummer
fortlaufende Nummer des Barumsatzes
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
Umsatzzähler (verschlüsselt AES 256)
Seriennummer Signatur- /Siegelzertifikat
Signatur- /Siegelwert des vorhergehenden Barumsatzes des DEP (Verkettungswert)
Der Barzahlungsbetrag ist als Anzahlung registrierkassenpflichtig; ab 1.1.2017 mit Aufschlüsselung des Barbetrages nach Steuersätzen.
Die Daten werden erst beim Druck = Abschluss des Vorganges registriert und die Signatur erzeugt.
Nur auf der HStation.
Ja.
Da ein Kassenplatz eine Eingabestation ist muss eine einzelne Eingabestation, die auf ein eigenes DEP zugreift, in FinanzOnline registriert sein. Greifen mehrere Eingabestationen (Kassen) auf ein DEP - das auf der HStation liegt - zu, muss nur dieses in FinanzOnline registriert sein.
Natürlich. Es können mehrere eingerichtet sein. Fällt eine Sicherheitseinrichtung aus kann auf eine andere umgeschaltet werden.
Nein. Für die Anmeldung muss eine der folgenden Nummern vorhanden sein:
Wenn auf Ihren Computern Windows XP installiert ist, so ist ein Upgrade auf zumindest Windows 7 erforderlich! Ist ein Kartenleser auf einem Windows Server Version 2008 oder früher installiert so kann für eine korrekte Funktionsweise nicht garantiert werden.
Falls schon lange keine Updates in Windows 7 mehr installiert wurden, empfiehlt sich die Installation des Convenience Rollups und dann die restlichen Updates.
Im Fall einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse (Abs. 1 Z 3) hat der Unternehmer einen Schlussbeleg mit Betrag Null (0) zu erstellen. Der Schlussbeleg ist auszudrucken und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
Es kann sein dass ETRON als Ganzes oder die Kassa nicht startet oder keine gültigen Belege ausgegeben werden, wenn eine Windows-Version kleiner als Windows 7 installiert ist.
Weitere Fragen und Antworten sind von der WKO zusammengetragen.
Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:
Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
Tag der Belegausstellung
Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
Betrag der Barzahlung
Bei Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtung (verpflichtend ab 4/2017) müssen noch zusätzlich folgende Bestandteile auf dem Beleg aufscheinen:
Kassenidentifikationsnummer
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code)
Siehe auch Belegerteilungsverpflichtung
Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze dienen die Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege als zusätzliche Sicherheiten für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Diese Belege müssen daher ebenfalls signiert und damit in die Belegkette eingeflochten werden. Jahresbelege sind wie Startbelege zu prüfen, wobei diese Prüfung spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt sein muss.
Zudem bestehen für Start-, Jahres- und Schlussbelege eine verpflichtende Ausdruck- und Aufbewahrungspflicht. Der Jahresbeleg stellt gleichzeitig den Monatsbeleg für Dezember des jeweiligen Jahres dar.
Der Registrierkassenpflichtige hat daher am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag seiner getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr bleibt im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht ohne Auswirkungen. Die Bewerkstelligung des Ausdruckes obliegt dem registrierkassenpflichtigen Unternehmer.
Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, so dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche). In Monaten, in denen keine Geschäftstätigkeit stattfindet bzw. in denen aus geschäftlichen Gründen kein oder ein eingeschränkter Bedarf an Registrierkassen besteht müssen für diese im jeweiligen Monat nicht verwendeten Kassen keine Monatsbelege erstellt werden.
Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege sollten als solche bzw. als Nullbelege im Feld der handelsüblichen Bezeichnung gekennzeichnet werden. Wird nach einem Monats- oder Jahresbeleg noch ein Beleg ausgestellt, sind neuerliche Monats- oder Jahresbelege erforderlich. Ist die Erstellung der Monats- und Jahresbelege wegen Ausfalles der Registrierkasse nicht möglich, ist dies im Sinne § 132 BAO zu dokumentieren.
Betriebe, die keine Sperrstunde haben (Öffnungszeiten rund um die Uhr), können ihre Monats- bzw. Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.
Wenn Sie ohnehin eine Rechnung ausstellen (z.B. mit Ihrem Fakturensystem, einer Textverarbeitung oder aber auch per Hand), dann müssen die einzelnen Positionen nicht am Kassenbon stehen. Es reicht die Angabe der Rechnungsnummer und des Barzahlungsbetrages (dieser muss auch 2017 nicht nach den Steuersätzen aufgegliedert sein).
2016 reicht es wenn der (Bar-)Zahlungsbetrag angeführt wird. Erst durch die Einführung der RKSV ab 4/2017 muss dieser nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen werden.
Leider nein, die Belegerstellung darf erst bei der Barzahlung erfolgen.
Beträge, die im fremden Namen und auf fremde Rechnung vereinnahmt und als solche dem Kunden gegenüber auf einem Beleg eindeutig ausgewiesen werden (z.B. Kur- und Ortstaxen, Gerichtsgebühren), zählen nicht als Barumsatz. D.h. wenn nur solche Beträge eingenommen werden, entsteht keine Registrierkassenpflicht. Ist aber eine Registrierkasse vorhanden, so sind sie von demjenigen, der den Barbetrag kassiert, einzeln zu erfassen.
Bei Gutscheinen müssen zwei Fälle unterschieden werden:
Der Wertgutschein, mit dem beliebige Waren oder Dienstleistungen aus dem Sortiment bezogen werden können. Da als Barumsatz auch die Bezahlung mittels Gutschein angesehen wird, ist der Verkauf dieses Gutscheins selbst kein Barumsatz. So komisch dies auf den ersten Blick erscheinen mag, da ja der Moment, wo wirklich Bargeld (Verkauf des Gutscheins) in die Kasse kommt, keinen Barumsatz erzeugt, so notwendig ist dies, da sonst ja der Umsatz doppelt anfallen würde. Im Wesentlichen muss dies durch die Kasse gelöst werden, der Verkauf von Gutscheinen erhöht nur den Bargeldbestand, nicht aber den Barumsatz. Der Verkauf von Waren gegen solche Gutscheine erhöht den Barumsatz, nicht aber den Bargeldbestand und ist in der Registrierkasse dann einzugeben.
Der Waren- oder Dienstleistungsgutschein, mit dem eine konkrete Leistung bezogen werden kann. Ist auf einem solchen Gutschein schon die Leistung eindeutig konkretisiert (etwa zwei Übernachtungen mit einem Wellnesspaket) dann gilt bereits der Verkauf der Gutscheine als registrierkassenpflichtiger Barumsatz, bei der Einlösung muss dann gar nichts mehr über die Kasse gehen.
Ja, ein elektronischer Beleg (z.B. Mail, Smartphone-App oder Online-Plattform) ist zulässig und sicher eine innovative Variante, die auch umweltschonend ist.
Der Drucker muss einen QR-Code drucken können, alternativ ist auch noch die Unterstützung der OCR-A-Schrift ausreichend. Ansonsten gibt es keine Vorschriften, es kann daher durchaus auch ein vorhandener A4-Drucker verwendet werden, was bei einer geringen Anzahl von Belegen auch sehr sinnvoll sein kann, bei größerer Anzahl wird aber die Anschaffung eines Bondruckers zu überlegen sein, weil damit Bons schneller und günstiger produziert werden können.
Das Papier des Druckers geht aus und es ist kein Papier zum Nachfüllen des Druckers vor Ort vorhanden. Die Kasse selbst funktioniert weiterhin, Belege können ordnungsgemäß erfasst und signiert im DEP abgespeichert werden. Einzig der Beleg für den Kunden kann nicht ausgedruckt werden. Ähnliches Beispiel: Drucker funktioniert nicht; Tinte des Druckers ist leer.
Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenhang: 1a) Darf mit der Kasse weitergearbeitet werden? Ja. 1b) Sind händische Belege zu erstellen, welche dem Kunden übergeben werden können, obwohl eine rksv-konforme Erfassung in der Kasse weiterhin gewährleistet ist, allerdings derzeit kein Ausdruck des Beleges möglich ist? Ja, mit Durchschriften, die aufzubewahren sind. 1c) Eine Nacherfassung der händischen Belege ist nicht erforderlich weil diese ohnedies in der Kasse weiterhin ordnungsgemäß erfasst worden sind? Ja.
2a) Handelt es sich um einen Kassenausfall? Ist eine Meldung bei FON, wenn länger als 48 Stunden, erforderlich? Nein. 2b) Darf hier dann nicht mehr mit der Kasse erfasst werden bis das Problem (fehlendes Papier im Drucker) behoben worden ist und sind händische Belege zu erstellen? siehe Pkt. 1 a und b 2c) Bei einer erforderlichen Nacherfassung der händischen Belege ist ein Sammelbeleg zulässig. siehe Pkt. 1 c (Sammelbeleg nach Ausfall der RK lt. neuem Erlass zulässig; im ggstdl. Fall aber kein Ausfall der RK)
Wird der QR Code nicht vollständig angedruckt, so ist die Einstellung für die Papiergröße des Druckers falsch.
Die Papiergröße in den Druckeinstellungen des Druckers muss auf 80mm x Receipt eingestellt werden!
Der nachstehende Artikel ist aus dem BMF Handbuch Registrierkassen - Seiten 60 - 63 - entnommen.
Für die Übermittlung mittels Webservice ist das Anlegen eines eigenen Benutzers für das Registrierkassen-Webservice erforderlich.
Um einen Benutzer für die Funktion „Registrierkassen“ zu berechtigen ist der Menüpunkt „Admin“ und „Benutzer Einzel“ aufzurufen.
*Benutzer-Identifikation: In das Pflichtfeld Benutzer-Identifikation ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss, einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation nicht verwendet werden.
Ein Häkchen bei „Ich möchte einen neuen Benutzer hinzufügen.“ setzen und mit Anfordern bestätigen.
In der Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“ ist der Punkt „Benutzerkennung/Benutzerarten“ aufzurufen.
Unter „Benutzerarten“ ist in der Zeile „Benutzer für Registrierkassen-WebService“ auf den Radiobutton bei „Ja“ zu klicken
PIN: Persönliche Identifikationsnummer Die persönliche Identifikationsnummer ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss, einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation nicht verwendet werden.
PIN – Wiederholung: Die PIN muss aus Sicherheitsgründen wiederholt werden.
Die Daten müssen notiert werden, da sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auslesbar sind
Mit „Weiter“, „Daten prüfen“ und „Speichern“ ist die Anlage des neuen Benutzers abzuschließen.
Nun haben Sie erfolgreich Ihren Registrierkassen-Webservice Benutzer angelegt.
Durch Klick auf Anlegen wird ein Benutzer für das Registrierkassen-Webservice angelegt und die entsprechende Teilnehmer-Identifikation (TID) wird sofort in der Seite angezeigt.
Dieser speziell angelegte Benutzer hat nur die Berechtigung zum Aufruf des Registrierkassen-Webservices und kann, ausgenommen Session-Webservice, für keine anderen Webservices und auch nicht für den Einstieg in FinanzOnline verwendet werden.
Bei Bedarf kann auch der Wirtschaftstreuhänder diesen Webservice-Benutzer für jeden Klienten anlegen, unabhängig davon, ob der Klient selbst bereits FinanzOnline-Teilnehmer ist oder nicht.
Im Unterschied zur Benutzerverwaltung kann ein Wirtschaftstreuhänder mit dieser Funktion einen Benutzer für Registrierkassen-Webservice für einen Klienten anlegen, in der Benutzerverwaltung erfolgt eine Benutzeranlage immer für den eigenen Teilnehmer.
Die eingegebene Benutzer-Identifikation ist nicht zulässig. Sie können einen beliebigen Begriff in der Länge von 8-12 Stellen eingeben, der mindestens eine Ziffer und einen Buchstaben enthält. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig.
Die eingegebene PIN ist nicht zulässig. Sie können einen beliebigen Begriff in der Länge von 8-12 Stellen eingeben, der mindestens eine Ziffer und einen Buchstaben enthält. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig.
Hauptauswahl > Reorganisation/Kontrolle > RKSV Einstellungen > DEP Konfiguration
Mit Klick auf <F3 FON Daten> können die Einstellungen angezeigt werden. Diese Werte können mit Copy/ Paste aus dem Fenster kopiert und auf der Website von FinanzOnline eingetragen werden.
Eintragen der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
Bei der Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit werden folgende Daten in die korrespondierenden Eingabefelder eingetragen:
Art der Sicherheitseinrichtung
Vertrauensdiensteanbieter
Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates
Format der Seriennummer
Eintragen einer Registrierkasse
Bei der Registrierung einer Registrierkasse werden folgende Daten in die korrespondierenden Eingabefelder eingetragen:
Kassenidentifikationsnummer
Benutzerschlüssel AES-256
Prüfwert für Benutzerschlüssel
Melden des Ausfalls einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
Ein Ausfall einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit muss dann gemeldet werden, wenn der Ausfall länger als 48 Stunden dauert.
Melden der Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
Hier wird die Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit nach einem gemeldeten Ausfall gemeldet.
Belegprüfung
Um die eigenen Belege mit der BMF Belegcheck-App prüfen zu können, muss ein Code angefordert werden.
Dieser Code wird in der Belegcheck-APP zur Identifizierung eingegeben.
Beim ersten Öffnen und vor Speicherung der Daten ist der DEP Status „Derzeit ist kein DEP aktiviert!“.
Wie im Bild ersichtlich werden beide Signaturkarten zur Auswahl angezeigt. Es kann somit von einer eventuell defekten Karte auf eine Ersatzkarte umgeschaltet werden.
Nachdem die Eingaben durch klick auf <F10 Eingaben speichern> gespeichert wurden schließt sich das Fenster. Wenn es erneut geöffnet wird ist ersichtlich, dass sich der DEP Status auf „DEP aktiviert, Startbeleg erforderlich!“ geändert hat.
Hauptauswahl > Verschiedenes > Reorganisation/Kontrolle > RKSV Einstellungen > RKSV Startbeleg drucken
Solange die Einstellungen nur gespeichert sind kann alles verworfen werden. Sobald aber der Startbeleg gedruckt ist wird das DEP aktiviert und die Eingaben sind fix.
Durch Klick auf den Button <RKSV Startbeleg drucken> wird die Kassa geöffnet, der Startbeleg als erster Bon erstellt und die Kassa wieder geschlossen:
Der Startbeleg ist nur bei der Inbetriebnahme erforderlich. Wenn das Zertifikat angelegt wird muss es in FinanzOnline registriert werden. Beim späteren Umschalten auf eine andere Signaturerstellungseinheit ist keine Aktion erforderlich.
Der nachstehende Artikel ist aus dem BMF Handbuch Registrierkassen - Seiten 44 - 49 - entnommen.
Um einen Benutzer für die Funktion „Registrierkassen“ zu berechtigen ist der Menüpunkt „Admin“ und „Benutzer Einzel“ aufzurufen.
In dieser Seite kann entweder ein neuer Benutzer angelegt werden oder eine Berechtigung bei bestehenden Benutzern geändert werden.
Für die Anlage eines neuen Benutzers ist die Benutzer-Identifikation einzugeben und die Checkbox anzuklicken. Mit Anfordern wird ein neuer Benutzer angelegt und es erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“.
Durch Klick auf Registrierkassen erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten“.
In dieser Seite wird der Berechtigungsumfang durch Auswahl von Abfragen und/oder Einbringen festgelegt. Mit „Weiter“ gelangt man wieder in die Übersichtsseite zurück
Hinweis: Für Benutzer, die nur für Abfragen berechtigt sind, werden die Funktionen und Schaltflächen zur Übermittlung von Registrierungen und Meldungen zum Status von Signaturerstellungseinheiten bzw. Registrierkassen nicht angezeigt.
Um die Zugangskennungen für den neuen Benutzer zu erfassen ist in der Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“ der Punkt „Benutzerkennung/Benutzerarten“ aufzurufen.
Im Bereich „Benutzerkennung“ ist der Name des Benutzers einzutragen. Weiters ist hier für den ersten Einstieg des Benutzers die Start-PIN (zwei Mal) einzugeben.
Mit „Weiter“ gelangt man zurück in die Übersichtsseite.
Durch Klick auf „Daten prüfen“ erfolgt ein Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Datenkorb“ erfolgt.
Im Datenkorb werden zur Überprüfung die eingegebenen Daten zusammengefasst angezeigt.
Durch Klick auf „Speichern“ wird der neue Benutzer angelegt und dieser kann mit den Zugangskennungen TID (Teilnehmer-Identifikation), BENID (= die unter Suchbegriff festgelegte Bezeichnung) und Start-PIN einsteigen.
Informationen zu den und Paketen.
Die Bearbeitung Ihrer Bestellung kann aktuell etwas dauern, bitte haben Sie Geduld. (ca. 6 Wochen ab Bestellung!)
Wenn Sie vor/am 15.03.2017 bei uns bestellt haben, wird seitens BMF von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung der Unternehmerin/des Unternehmers abgesehen. Dass heißt, die RKSV Installation muss nicht bis 1. April 2017 abgeschlossen sein! ()
Nachfolgend die notwendigen Tätigkeiten:
FinanzOnline User „“ anlegen und an ETRON übermitteln. Bei Bestellung eines „Sorglospaketes“ benötigen wir den „“.
Sollten Sie keinen eigenen FON Zugang haben, kann Ihr Steuerberater die Kassa für Sie bei FinanzOnline aktivieren. Sie bekommen nach der RKSV Installation die notwendigen Daten von uns, die Sie dann an Ihren Steuerberater zur Aktivierung weitergeben können.
Der RKSV-USB Stick kommt per Post.
Sie erhalten den RKSV-Stick automatisch nach Fertigstellung. Die Signaturkarte befindet sich im Stick.
Installationstermin vereinbaren.
Sie werden vom ETRON Support telefonisch kontaktiert
Installation durch den ETRON Support
Dauer ca. 45min mittels Fernwartung.
Für die Fernwartung ist eine funktionierende Internetverbindung notwendig.
Wir melden uns telefonisch um einen Installationstermin mit Ihnen zu vereinbaren, bitte haben Sie bis dahin Geduld.
FON, FinanzOnline, Meldepflicht, Reaktivierung RKSV, Signatur, DEP, Ausfall
Die Signaturerstellungseinheit ist so rasch wie möglich wieder zu reaktivieren. Für die Reaktivierung wird das gefordert.
Jeder Ausfall, der länger als 48 Stunden dauert, ist beim Finanzamt (in Ihrem FinanzOnline-Portal) meldepflichtig. Diese Meldepflicht wird automatisch von unserem ETRON Kassensystem automatisch übernommen und eine Meldung an FinanzOnline geschickt.
Nach der Reaktivierung der Signaturerstellungseinheit muss ein Nullbeleg gedruckt werden!
Ein Nullbeleg soll erst gedruckt werden, wenn vergewissert wurde, dass die FON Meldung erfolgreich an FinanzOnline durchgegangen ist.
Alle getätigten Verkäufe werden trotz ausgefallener Signaturerstellungseinheit im Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert und nach dem Nullbelegdruck signiert.
Der Startbeleg muss innerhalb einer Woche (wie am Beleg angedruckt) geprüft werden. Dies kann mit der BMF Belegcheck-App - für Anroid oder iPhone durchgeführt werden. Mit der kann dies auch online durch ETRON bei FinanzOnline geprüft werden. Übergeben Sie den gedruckten Startbeleg in jedem Fall danach ihrer Buchhaltung.
Informationen zu den , und Paketen.
Die aktuellen ETRON Care Leistungsvarianten für Ihre ETRON win Software
Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung.
Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.
Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
Zugang zum ETRON Online-Handbuch (ETRON Wiki) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
Zugang zur ETRON Supportanfrage, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung kostenpflichtig anzufordern.
Nutzung der ETRON Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und kostenpflichtig Hilfestellung anzufordern.
Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten. Eine Bereitstellungsgebühr pro Anruf wird verrechnet.
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Telefonischer Software Support für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten lt. SLA.
Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.
Fernwartungssupport für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten.
Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten ohne Bereitstellungsgebühr.
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Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten ohne Bereitstellungsgebühr.
Fixer, persönlicher Support-Betreuer bzw. eine Stellvertretung, innerhalb der Supportzeiten.
Eigene, direkte Durchwahl zum Support-Betreuer innerhalb der Supportzeiten.
Eigene, persönliche E-Mailadresse zum Support-Betreuer.
Einsätze des Notfallsupports werden ohne Notfallaufschlag zum Normalstundensatz verrechnet.
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nutzen Sie das , um Ihre Anfragen unkompliziert zu verwalten. Verfolgen Sie den Status Ihrer Tickets in Echtzeit und erhalten Sie sofortige Updates zu deren Fortschritt. Kundenservice leicht gemacht!
Die Zugangsdaten sollten Ihnen per E-Mail zugesendet worden sein. Ist dies nicht der Fall, können Sie bei unserem ETRON Support-Team per E-Mail Ihre Zugangsdaten anfordern. Bitte beachten Sie, dass Portalzugriff und Berechtigungen für Sie nur von der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angefragt werden können!
ETRON WIN: support@etron.at
ETRON onRetail: support@etron.info
Wenn Sie die entsprechende Ticketnummer oder Ihre 5-stellige Kundennummer in den Betreff schreiben beschleunigen Sie die Zuordnung.
Bitte verwenden Sie dafür folgendes Format im Betreff: #smyxxxxx# x = Ticketnummer
Bitte schreiben Sie uns genaue Angaben wie
Was ist der genaue Fehler
Ggf. die Fehlermeldung
Ort, Stationsnummer
Ansprechpartner mit Mobilnummer
Das Wort „dringend“ im Betreff erhöht die Priorität. Diese Funktion darf nur im Notfall z.B. bei einem Kassen- oder Serverausfall verwendet werden.
Sie erhalten automatisch vom Ticketsystem Ihre Ticketnummer retour welche Sie bitte immer in der Kommunikation mit uns anführen – so ist eine korrekte Zuordnung und schnellere Bearbeitung gewährleistet.
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Den ETRON Support können Sie aus
Deutschland: 089/ 26202688
Österreich: 01/ 90 421 09-88
Schweiz: 044/ 523 19 35
erreichen.
Wenn wir Ihre Telefonnummer erkennen und Sie eine gültigen ETRON Care Vereinbarung oder ETRON Helpdesk haben, werden Sie direkt in den Support weitergeleitet. Andernfalls werden Sie mit einem Vertriebsmitarbeiter verbunden, der mit Ihnen die Möglichkeiten des Supports durchsprechen wird. Um auch den erweiterten Helpdesk-Support nutzen zu können, fordern Sie bitte ein Angebot bei Ihrem Betreuer an.
Gespräche können sehr lange dauern - bitte nutzen Sie daher auch die Möglichkeit, eine Sprachnachricht zu hinterlassen.
Auf jedem Angebot, oder jeder Rechnung, ist die ETRON Kundennummer abgebildet.
Innerhalb ETRON onRetail kann die Kundennummer
in der Kassenoberfläche
und in der Verwaltungsoberfläche (nur in ETRON onRetail V2)
eingesehen werden.
Beim ETRON Win Kassensystem, finden Sie die Kundennummer unter der Hauptauswahl in „Programminformation“.
Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen unser kostenpflichtiger Notfallservice zur Verfügung.
+43 (1) 904 21 09/88
Samstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Alle ETRON Win User können die ETRON Support Anfrage auf Ihrem Desktop verwenden.
Im Windows Startmenü unter „ETRON“ oder am Windows Desktop können Supportanforderungen direkt an den ETRON-Support übermittelt werden.
Außerhalb der Bürozeiten kann bei der Supportanfrage eine Option zur Bearbeitung außerhalb der Bürozeiten aktiviert werden. Die Nachricht wird dann wie ein Anruf auf der Notfallnummer bearbeitet und verrechnet.
Für ETRON onRetail bieten wir Ihnen direkt in der Kassensoftware eine Chat-Funktion an, die Sie für Supportfragen nutzen können. Öffnen Sie den Chat über das Symbol rechts unten am Bildschirmrand. Ein grüner Punkt zeigt an, dass ein Live-Chat verfügbar ist.
Der Chat ist ein kostenpflichtiges Zusatzfeature.
Voraussetzung ist die Aktivierung eines . Wenn Sie einen Anbieter mit PayLife-Schnittstelle wählen, so muss vor der Bezahlung die Kartenart (EC oder Kreditkarte) gewählt werden.
die Kartenart automatisch und verarbeitet die Karte korrekt.
Erforderlich für den erfolgreichen Betrieb eines Bezahlterminals mit ETRON onR, ist die Aktivierung des ETRON onR Bezahlterminalmoduls und ein Bezahlterminal das über die ZVT Schnittstelle angesprochen wird. (Die meisten Payment Provider bieten Geräte mit diesem ZVT Standard an.)
Als Payment-Service-Provider (englisch für Zahlungsdienstleister) bezeichnet man Unternehmen, die sich um die Anbindung von Bezahllösungen kümmern. Dazu gehören z. B. Online-Zahllösungen wie PayPal, giropay oder Sofortüberweisung oder auch Kreditkarten-Anbieter wie Mastercard oder Visacard.
Waagendaten können aus einer von der Waage bereit gestellten XML Datei übernommen werden.
Der Waagen EAN muss dabei in dieser Form aufgebaut sein XXLLLLLVVVVVP.
X = Präfix L = Laufende Nummer V = Verkaufspreis (2 Dezimalstellen) P = Prüfziffer Beispiel : 2400030002469
Unter „SB / Grundlagen“ → 822 „Waage XML Präfix“ wird der Präfix eingestellt. Unter „SB / Grundlagen“ → 823 „Waage XML Pfad“ wird der Pfad zu den XML Dateien der Waage eingetragen.
Beispiel für einen Waagenbon
BBBBBBJJJJMMTThhmmss.xml BBBBBB = Bonnummer JJJJ = Jahr MM = Monat TT = Tag hh = Stunden mm = Minuten ss = Sekunden
In der Kasse wird der Strichcode vom Waagenetikett gescannt, ETRON ladet die Wiegung mit Preis.
Dialog06-Protokoll (getestet mit Waagen von Toperczer)
TARA-Funktion deaktivierbar
Kundendisplay
Entsprechende Anschlüsse (USB / Seriell / etc.)
Um einen rechtlich einwandfreien Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig, dass eine Konformitätsfeststellung für das Gesamtsystem (Waage + KassenPC) gemacht wird. Dies ist vor Inbetriebnahme zu erledigen.
Für die Konformitätsfeststellung wird die CE-Erklärung des Kassensystems benötigt. Soll eine Waage an ein vorhandenes POS-System angeschlossen werden, muss die CE-Erklärung dieses POS-Systems vorab an uns übermittelt werden.
Durchgeführt wird die Konformitätsfeststellung ausschließlich durch Techniker unserer Partnerfirma für Waagen der Marken Mettler und Dibal.
Dieser Verbund Waage und POS Hardware bildet danach ein gemeinsames System und darf ohne neuerliche Feststellung der Konformität nicht verändert werden.
Nach der Bestellung bei ETRON wird die Waage zusammen mit dem Termin für die Konformitätsfeststellung bestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Wochen. Die Kosten für die Konformitätsfeststellung sind je nach Standort und Waage unterschiedlich.
Diese Funktionen stehen bei der Wiegung zur Verfügung
Eine begonnene Erfassung wird unter dem aktuellen Mitarbeiter gespeichert und auf einen anderen Mitarbeiter gewechselt.
Ablauf :
Durch drücken einer Mitarbeitertaste wird die aktuelle Erfassung unter der aktuellen Mitarbeiternummer gespeichert und auf die gedrückte Mitarbeiternummer gewechselt.
Sind unter der Mitarbeiternummer Positionen von einem früheren Wechsel gespeichert werden diese geladen.
Die Erfassung wird fortgesetzt.
Einstellungen :
Am Panel werden Tasten mit Mitarbeiternummern festgelegt.
Ein Behälter wird gewogen und als Tara von der darauffolgenden Wiegung abgezogen.
Ablauf :_
Behälter auflegen und „Tara“ Taste drücken.
Ware wiegen.
Das zuvor gewogene Tara wird abgezogen.
Einstellungen :
Am Panel wird eine „Tara“ Taste festgelegt.
Der Artikel muss den Text „Tarataste“ haben
Ein Behälter wird gewogen und als Tara auf einen Speicherplatz gespeichert. Das gewogene Tara kann später von einer Wiegung abgezogen werden.
Ablauf :_
Behälter auflegen und „Tara 1“ Taste drücken.
Es erscheint eine Meldung über das gewogene Tara.
Beliebige Aktionen ausführen.
Drücken der Taste „Tara 1“.
Das Auf der Taste gespeicherte Tara wird geladen.
Ware wiegen.
Das gewogene Tara wird abgezogen.
Einstellungen :
Am Panel wird eine „Tara 1“ bis „Tara 9“ Taste festgelegt.
Der Artikel muss den Text „Tarataste-“ + Speicherplatznummer haben. z.B. „Tarataste-1“
Am Panel wird eine Taste mit einem fixen Tara Gewicht platziert. Durch Drücken der Taste wird das hinterlegte Gewicht als Tara von der nächsten Wiegung abgezogen.
Ablauf :_
„Tara 123g“ Taste drücken.
Ware wiegen.
Es werden 123g als Tara abgezogen.
Einstellungen :
Am Panel wird eine „Tara 123g“ Taste festgelegt.
Der Artikel muss den Text „Fixtara-“ + Gewicht haben haben. z.B. „Fixtara-123“
Am Panel wird eine Taste mit einer Preiskorrektur Funktion platziert. Bei der Wiegung kann dann der Kilopreis geändert werden.
Ablauf :_
„Preiskorrektur“ Taste drücken.
Ware wiegen.
Vor der Wiegung wird ein Fenster zum ändern des Kilopreises angezeigt.
Einstellungen :
Am Panel wird eine „Preiskorrektur“ Taste festgelegt.
Der Artikel muss den Text „Waage-Preiskorrektur“ haben haben.
Am Panel wird eine Taste platziert mit der die Waage ohne Neustart auf Null tariert werden kann.
Diese Funktion wird von der Waage nur geringfügige Abweichungen von ein paar Gramm zugelassen. Für größere Abweichungen muss ein Neustart der Waage erfolgen.
Ablauf :_
Wiegeplatte entlasten
„Tara Null“ Taste drücken
Einstellungen :
Am Panel wird eine „Tara Null“ Taste festgelegt.
Der Artikel muss den Text „Waage-Tara-Null“ haben haben.
Durch Vibrationen kann es zu einer Störung des Gewicht Sensor kommen. In diesem Fall wird als Gewicht „——–“ angezeigt.
Es erscheint dann die Meldung.
Diese Frage mit Ja beantworten.
Wenn Sie wissen möchten ob Ihre Waage unterstützt wird und diese nicht in unserer Auflistung finden können, bitten wir Sie sich direkt an Ihren Waagen-Hersteller zu wenden und die oben genannten Anforderungen mitzuteilen.
Der Wiegebereich ist die Angabe des minimalen- und maximalen Gewichtes und deren Unterteilung der Wiegeschritte.
Die Tarierung wird in ETRON hinterlegt und entsprechend durchgeführt. Eine Tarierung an der Waage ist nicht möglich.
Die Waage ist bereits beim Kauf geeicht. Nacheichungen sind im entsprechenden Zeitraum mit der Waagenfirma direkt durchzuführen.
Das Jahr der Nacheichung wird per Aufkleber auf der Waage vermerkt.
Es wird ein Artikel gewogen und verbucht. Am Bon stehen die Wiegedaten und eine ID. Über Funktion > Wiegedatenprüfung wird Fenster geöffnet, in dem das Datum und die ID vom Bon einzugeben sind:
Das Ergebnis muss mit den Daten am Bon übereinstimmen:
Für die Einrichtung, siehe:
Firma | Website | |
---|---|---|
Firma | Produkt |
---|
1 g - 6.000 g | Teilung 1 g bis 3 kg / 2 g bis 6 kg |
---|
Erforderlich ist der Erwerb der .
ETRON Win kann im oder während des Kassiervorganges mit Wiegungen durchführen.
Erforderlich ist die Aktivierung des ETRON onR Waagenanbindungsmoduls. Für die Einrichtung, siehe
card complete
Concardis
First Data
hobex
Ingenico
mPay24
PayUnity
Viveum
Wirecard
Mettler | Checkoutwaagen Familie Ariva B, S und H. |
Mettler | DIVA |
Mettler | VIVA |
Bizerba | CS 300 |
2 g - 15.000 g | Teilung 2 g bis 6 kg / 5 g bis 15 kg |
5 g - 30.000 g | Teilung 5 g bis 15 kg / 10 g bis 30 kg |
Auslesen von Wiegedaten die von der Waage in einen QR-Code übermittelt werden.
Einstellung der Grundwerte unter 931 "Wiegedaten QR-Code"
Die Artikelnummern aus dem Waagenbon müssen als Bestellnummer im Artikelstamm eingetragen werden.
Die Lagerverwaltung muss auf drei Dezimalstellen eingestellt sein damit die Gewichte ohne Rundung in die Kasse übernommen werden können!
Der QR Code wird wie ein Artikel gescannt.
Die Daten werden als Positionszeilen übernommen.