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ETRON Allgemein

Alles zur DSGVO

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RKSV & FON

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Vorlagen & Vereinbarungen

DSGVO Vorlagen und Vereinbarungen

Diese Unterlagen enthalten unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie datenschutzrelevante Vereinbarungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sie dienen als Grundlage für eine transparente und rechtssichere Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Partnern und Dienstleistern.

Die Inhalte sind nach den Anforderungen von Art. 28 und Art. 32 DSGVO gegliedert und umfassen:

  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Datenverarbeitung.

  • Verpflichtungen und Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit externen Dienstleistern.

  • Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen.

Dieses Dokument ist Bestandteil unseres Datenschutz-Managementsystems und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

DSGVO Personenrechte (Auszug)

DSGVO Personenrechte (Auszug)

Auszug der, aus unserer Sicht, relevanten Abschnitte der DSGVO zum Thema Personenrecht. Quelle: VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Definition "Personenbezogene Daten"

„Personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Auskunftsrecht

der betroffenen Person

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  • a) die Verarbeitungszwecke;

  • b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

  • c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Recht auf Löschung

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

  • b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

  • c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

  • b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

  • c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,

  • b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;

  • c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder

(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Mitteilungspflicht

im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung.

Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offen gelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und

  • b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

(3) Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

(4) Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Widerspruchsrecht

(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Muster-Verfahrensverzeichnis für ETRON onRetail

Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.

Fachstelle für das Verfahren

Name:

ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien

E-Mail:

Telefon:

Verfahren

Verfahrensname:

ETRON onRetail Online-Kassensystem

Beschreibung & Zweck:

Die Online-Registrierkasse für Handel, Dienstleistung.

Betroffene

Personengruppen:

  • Kunden

  • Lieferanten

  • Mitarbeiter

Daten:

  • Anrede

  • Vorname

  • Nachname

  • E-Mail Adresse

Speicherung

Datenstandort:

Die ETRON Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.

Speicherdauer & Löschfrist:

Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat

Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle:

Datensicherheit (TOMs)

IT-Sicherheit:

Dafür steht rund um die Uhr ein hochmodernes Rechenzentrum zur Verfügung. Dieses verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und Dieselaggregate, ist carrierneutral, ISO zertifiziert und TÜV-geprüft.

Ein Zugriff auf die ETRON onR Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.

Umgebungssicherheit:

Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.

Risikobewertung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.

Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!

d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

  • f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

  • g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

  • h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

  • d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

  • e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

  • f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.

  • d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  • d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Anschrift

  • Telefonnummern

  • Fax

  • Zahlungsbedingungen

  • UID Nummer

  • [email protected]
    +43 1 9042109
    https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html

    Muster-Verfahrensverzeichnis für ETRON E-Commerce

    Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Webshopbetreibers.

    Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Webshopbetreiber/Unternehmer.

    Fachstelle für das Verfahren

    Name:

    ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien

    E-Mail:

    Telefon:

    Verfahren

    Verfahrensname:

    ETRON EC Magento Webshop

    Beschreibung & Zweck:

    Der Webshop als Verkaufskanal für Handel und Dienstleistung

    Betroffene

    Personengruppen:

    • Internetbesucher

    • Kunden

    Daten:

    • Anrede

    • Vorname

    • Nachname

    • Emailadresse

    Speicherung

    Datenstandort:

    Die ETRON EC Hosting Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.

    Speicherdauer & Löschfrist:

    Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat

    Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle:

    Datensicherheit (TOMs)

    IT-Sicherheit:

    Dafür steht rund um die Uhr ein hochmodernes Rechenzentrum zur Verfügung. Dieses verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und Dieselaggregate, ist carrierneutral, ISO zertifiziert und TÜV-geprüft.

    Ein Zugriff auf die ETRON EC Hosting Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.

    Umgebungssicherheit:

    Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.

    Risikobewertung

    Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.

    Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Webshopbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!

    Anschrift

  • Telefonnummern

  • Fax

  • Zahlungsbedingungen

  • UID Nummer

  • Internetnutzungsdaten

  • Vertragsdaten

  • Kundenstammdaten

  • [email protected]
    +43 1 9042109/88
    https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html

    ETRON Win

    Registrierkassenpflicht und FinanzOnline

    Kassen-Hardware für ETRON Win

    Alte Angebote löschen

    Damit können alle Angebote die älter als ein bestimmtes Datum sind gelöscht werden. Für dieses Programm ist das DSGVO Modul erforderlich.

    Aufruf über : „Stammdaten“ > „Löschen“ > „Alte Angebote“

    Danach wird das Datum eingegeben und mit <F10 Löschen starten> bestätigt. Es werden alle Angebote die älter als das festgelegte Datum sind gelöscht. Die Belege Ordner und alle daraus gezogenen Kopien müssen händisch gelöscht werden.

    Wiegedaten aus QR-Code

    Auslesen von Wiegedaten die von der Waage in einen QR-Code übermittelt werden.

    Grundwerte

    Einstellung der Grundwerte unter 931 "Wiegedaten QR-Code"

    Die Artikelnummern aus dem Waagenbon müssen als Bestellnummer im Artikelstamm eingetragen werden.

    Die Lagerverwaltung muss auf drei Dezimalstellen eingestellt sein damit die Gewichte ohne Rundung in die Kasse übernommen werden können!

    Erfassung in der Kasse

    Der QR Code wird wie ein Artikel gescannt.

    Die Daten werden als Positionszeilen übernommen.

    Muster-Verfahrensverzeichnis für das ETRON E-Mail Marketing

    Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Auftraggebers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

    Fachstelle für das Verfahren

    Kundendatenauskunft

    Für diese Funktion ist das erforderlich.

    Mit dieser Funktion kann eine Aufstellung der für einen Kunden gespeicherten Daten erstellt werden.

    „Statistik“ > „Kassa-Auswertungen“ > „Journale“ > „Kundendatenauskunft“

    Der Kunde wird gewählt:

    XML Waagen Schnittstelle

    XML Waagen Schnittstelle

    Waagendaten können aus einer von der Waage bereit gestellten XML Datei übernommen werden.

    Der Waagen EAN muss dabei in dieser Form aufgebaut sein XXLLLLLVVVVVP.

    X = Präfix L = Laufende Nummer V = Verkaufspreis (2 Dezimalstellen) P = Prüfziffer Beispiel : 2400030002469

    Unter „SB / Grundlagen“ → 822 „Waage XML Präfix“ wird der Präfix eingestellt. Unter „SB / Grundlagen“ → 823 „Waage XML Pfad“ wird der Pfad zu den XML Dateien der Waage eingetragen.

    Beispiel für einen Waagenbon

    Signaturerstellungseinheit ausgefallen

    FON, FinanzOnline, Meldepflicht, Reaktivierung RKSV, Signatur, DEP, Ausfall

    Die Signaturerstellungseinheit ist so rasch wie möglich wieder zu reaktivieren. Für die Reaktivierung wird das gefordert.

    Jeder Ausfall, der länger als 48 Stunden dauert, ist beim Finanzamt (in Ihrem FinanzOnline-Portal) meldepflichtig. Diese Meldepflicht wird automatisch von unserem ETRON Kassensystem automatisch übernommen und eine Meldung an FinanzOnline geschickt.

    Nach der Reaktivierung der Signaturerstellungseinheit muss ein Nullbeleg gedruckt werden!

    Ein Nullbeleg soll erst gedruckt werden, wenn vergewissert wurde, dass die FON Meldung erfolgreich an FinanzOnline durchgegangen ist.

    DSGVO Modul - Funktionsübersicht

    Folgende Funktionen stehen nach Installation des ab Version zur Verfügung.

    Funktionen

    Name:

    ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien

    E-Mail:

    [email protected]

    Telefon:

    +43 1 9042109/88

    Verfahren

    Verfahrensname:

    ETRON E-Mail Marketing Modul

    Beschreibung & Zweck:

    Kundenbindungs-, Newsletter- und Mailingprogramm

    Betroffene

    Personengruppen:

    • Kunden

    Daten:

    • Anrede

    • Vorname

    • Nachname

    • Emailadresse

    • Anschrift

    • Werbekriterien

    • Kundennummer

    • Filialnummer

    • Geburtsdatum

    Speicherung

    Datenstandort:

    Die ETRON E-Mail Marketing Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.

    Speicherdauer & Löschfrist:

    Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat

    Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html

    Zum Zweck der Nachweisbarkeit einer gültigen Einwilligungserklärung speichert das ETRON E-Mail Marketing Modul automatisch datenschutzrechtlich-relevante Daten der über Anmeldesetups eingegangenen Anmeldungen.

    Dazu gehören folgende Informationen:

    • E-Mail-Adresse

    • ID des internen Anmeldevorgangs

    • Modus des Setups (Single-Opt-In, Confirmed-Opt-In, Double-Opt-In)

    • URL von der das Anmeldeformular abgesendet wurde

    • IP von der das Formular abgesendet wurde

    • IP von der der Bestätigungslink geklickt wurde

    • Zeitpunkt der Anmeldung

    • Zeitpunkt der Bestätigung

    • Im Formular abgefragte Abonnentenfelder und Listen

    • Abonnenten-ID sobald die Anmeldung bestätigt wurde

    Die genannten Informationen werden über den gesamten Zeitraum, in welchem der betroffene Account existiert, vorgehalten, damit Sie im Bedarfsfall eine gültige Einwilligung nachweisen zu können.

    Datensicherheit (TOMs)

    IT-Sicherheit:

    Alle Daten eines ETRON E-Marketing Accounts werden auf einem Datenbankserver gesichert. Sie verteilen sich auf mehrere Datenbanken je Account, welche wiederum mehrere Tabellen enthalten, in denen die dazugehörigen Daten gespeichert werden. Jeder Datenbankserver ist redundant, d.h. es läuft permanent ein zweiter Server, der sich ständig mit dem aktuell aktiven Master synchronisiert. Im Fehlerfall kann im Livebetrieb auf den zweiten Master gewechselt werden, um den Softwarebetrieb unterbrechungsfrei fortführen zu können. Um den Datenbestand zu erhalten, wird täglich von jedem Datenbankserver ein Backup gesichert, welches bis zu 7 Tage nach Erstelldatum des Backups verfügbar ist. Dieses Backup enthält den kompletten Datenumfang des jeweiligen Datenbankservers. Die Wiederherstellung eines solchen Sicherungsstandes ist äußerst komplex, bietet allerdings jegliche zur Verfügung stehenden Daten. Zusätzlich dazu, wird täglich ein Backup der jeweiligen Account-Datenbank gesichert. Dieses Archiv wird für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Erstellung vorgehalten.

    Darin enthalten sind folgende Daten:

    • Abonnenten

    • Anmeldungen

    • Abmeldungen

    • Zielgruppen

    • Interessen

    • Vorlagen/Templates

    • Personalisierungshelfer

    • Dynamische Inhalte

    Nicht enthalten sind:

    • Statistikdaten der versendeten Mailings

    • Kampagnendaten (insbesondere das Protokoll)

    • Umfrageergebnisse

    • Landingpages

    Ein Zugriff auf die ETRON E-Mail Marketing Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.

    Umgebungssicherheit:

    Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.

    Risikobewertung

    Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.

    Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Webshopbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!

    Datenerfassungsprotokoll (DEP)

    Alle getätigten Verkäufe werden trotz ausgefallener Signaturerstellungseinheit im Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert und nach dem Nullbelegdruck signiert.

    Drucken eines Nullbeleges

    TOMs Technische Umsetzung

    technisch-organisatorische Maßnahmen

    Überblick: Grundlage Art. 32 DSGVO

    Artikel  32 DSGVO verlangt, unter Berücksichtigung von „Stand der Technik, Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung sowie Risiken…“ angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere um insbesondere folgende Bereiche abzudecken:

    • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten

    • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme dauerhaft sicherstellen

    • Wiederherstellung der Datenverfügbarkeit bei Zwischenfällen

    • Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der TOMs

    Maßnahmenkategorien und Beispiele Zutrittskontrolle (physisch)

    • Technisch: Sicherheitsschlösser, Chipkarten, Videoüberwachung mit Alarmfunktion

    • Organisatorisch: Besuchererfassung, Schlüsselverwaltung

    Zugangskontrolle (digitaler Zugang)

    • Technisch: VPN, Verschlüsselung von Endgeräten, Antiviren-Software, Firewalls, individuelle Authentifizierung (Passwort/MFA)

    • Organisatorisch: Vorgaben zur Passwort-Komplexität, Benutzerprofil-Regeln, Berechtigungskonzepte

    Zugriffskontrolle (Systemzugriffe)

    • Technisch: Protokollierung (Logging), Verschlüsselung, datenschutzkonforme Vernichtung

    • Organisatorisch: Rollen- und Berechtigungskonzepte, Admin-Rolle restriktionieren, Löschkonzepte durch Dienstleister

    Weitergabekontrolle (Datenübertragung)

    • Technisch: E-Mail-Verschlüsselung, sicherer Transport (z. B. VPN), sichere Transportbehälter

    • Organisatorisch: Auswahl vertrauenswürdiger Transportpersonen, Dokumentation der Empfänger, Verfahrensverzeichnisse

    Eingabekontrolle (Änderungen nachvollziehen)

    • Technisch: Protokolle über Eingaben, Active Directory, Berechtigungskonzepte

    • Organisatorisch: Individuelle Benutzerkennungen, kontrollierte Rechtevergabe

    Auftragskontrolle (AV-Vermittler)

    • Organisatorisch: Auswahl und Kontrolle von Dienstleistern, AV-Verträge, Weisungsrechte, Vertragsstrafen, Datenvernichtungsnachweise

    Verfügbarkeitskontrolle & Wiederherstellung

    • Technisch: Backups, USV, Redundanz, Feuer- und Rauchmelder, Klimatisierung, Backup auf 2 Standorten

    • Organisatorisch: Notfall- und Wiederherstellungspläne, regelmäßige Backup-Tests, Schutz des Serverraums

    Trennungskontrolle (zweckbezogene Datenverarbeitung)

    • Technisch: Mandantentrennung, Verschlüsselung, logische Datenbanktrennung, Trennung von Produktiv- und Testumgebung

    • Organisatorisch: klare Rechtevergabe je Mandant, Zweckbezogene Datenhaltung

    Pseudonymisierung & Anonymisierung

    • Technisch: Einsatz von Pseudonymisierungssystemen

    • Organisatorisch: interne Anweisungen zur Umsetzung, getrennte Aufbewahrung der Zuordnungsdaten

    Ergänzende Management- und Dokumentationsmaßnahmen

    • Schulungen, Leitlinien und Awareness-Maßnahmen

    • Regelmäßige Audits

    Es erfolgt ein Druck der Kundendatenauskunft:

    Die Kundendatenauskunft beinhaltet die Daten welche man vom Kunden in ETRON gespeichert hat. Dies sind in der Regel seine Stammdaten, Kundeninfos, Werbekriterien und seine Einkäufe.

    DSGVO Modul

    Zugehörige XML Datei

    Aufbau für den Dateinamen

    BBBBBBJJJJMMTThhmmss.xml BBBBBB = Bonnummer JJJJ = Jahr MM = Monat TT = Tag hh = Stunden mm = Minuten ss = Sekunden

    Ablauf in der Kasse

    In der Kasse wird der Strichcode vom Waagenetikett gescannt, ETRON ladet die Wiegung mit Preis.

    12KB
    00003020180219085436.xml
    Öffnen

    Verfahrensverzeichnis

  • Kundenantrag Formulardruck

  • Kundenantrag für alle Kunden aufheben

  • Alte Angebote löschen

  • Benutzergruppenverwaltung inkl. Vorlagen

  • Datenzugriffschutz

  • DSGVO Moduls
    Kundendatenauskunft

    Notwendige Schritte nach der RKSV Bestellung

    ETRON WIN RKSV Stick Bestellung

    Informationen zu den ETRON WIN RKSV A-TRUST und ETRON WIN RKSV SORGLOS Paketen.

    Die Bearbeitung Ihrer Bestellung kann aktuell etwas dauern, bitte haben Sie Geduld. (ca. 6 Wochen ab Bestellung!)

    Wenn Sie vor/am 15.03.2017 bei uns bestellt haben, wird seitens BMF von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung der Unternehmerin/des Unternehmers abgesehen. Dass heißt, die RKSV Installation muss nicht bis 1. April 2017 abgeschlossen sein! ()

    Nachfolgend die notwendigen Tätigkeiten:

    1. FinanzOnline User „“ anlegen und an ETRON übermitteln. Bei Bestellung eines „Sorglospaketes“ benötigen wir den „“.

      • Sollten Sie keinen eigenen FON Zugang haben, kann Ihr Steuerberater die Kassa für Sie bei FinanzOnline aktivieren. Sie bekommen nach der RKSV Installation die notwendigen Daten von uns, die Sie dann an Ihren Steuerberater zur Aktivierung weitergeben können.

    2. Der RKSV-USB Stick kommt per Post.

    Wir melden uns telefonisch um einen Installationstermin mit Ihnen zu vereinbaren, bitte haben Sie bis dahin Geduld.

    ETRON onR/ETRON WIN Fiskaltrust Cloud RKSV Bestellung

    Informationen zu den , und Paketen.

    Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 28)

    Wir haben hier eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 28 DSGVO vorbereitet und zum Download nachfolgend bereitgestellt.

    343KB
    Vereinbarung Auftragsdatenverarbeitung signiert.pdf
    PDF
    Öffnen

    Bitte die Vereinbarung

    1. ausfüllen (Firmennamen & Anschrift auf der 1. Seite),

    2. firmenmäßig zeichnen (unterhalb der ETRON Signatur)

    3. und an senden.

    ACHTUNG, das PDF ist bereits von uns digital signiert, bitte achten Sie beim Öffnen darauf, dass die ETRON Signatur vorhanden ist. Mit Mozilla Firefox ist die Signatur meist nicht sichtbar, wir empfehlen daher nur die Browser Chrome, Edge, Safari oder den Adobe Reader.

    Sobald wir die Vereinbarung erhalten haben, ist sie gültig.

    DSGVO Sichere Benutzerverwaltung

    Um die ETRON Benutzeranmeldung und Benutzerverwaltung so sicher wie möglich zu gestalten sind folgende Punkte zu beachten:

    1. Passwort für Mitarbeiterstamm

    Für die Mitarbeiterstammdaten muss

    Muster-Verfahrensverzeichnis für ETRON onR

    Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.

    Fachstelle für das Verfahren

    Anmeldung und Prüfung

    Wie erfolgt die Anmeldung einer Kasse bei Finanz Online?

    Eine derartige Anmeldung ist ab 1.9.2016 möglich, dabei muss nur die Kassenidentifikationsnummer, die Seriennummer des Signaturzertifikats und der frei wählbare Schlüssel, mit dem der Umsatzzähler codiert wird, übermittelt werden.

    FinanzOnline Benutzer "Registrierkassen" anlegen

    Der nachstehende Artikel ist aus dem - Seiten 44 - 49 - entnommen.

    Um einen Benutzer für die Funktion „Registrierkassen“ zu berechtigen ist der Menüpunkt „Admin“ und „Benutzer Einzel“ aufzurufen.

    In dieser Seite kann entweder ein neuer Benutzer angelegt werden oder eine Berechtigung bei bestehenden Benutzern geändert werden.

    Neuer Benutzer

    Für die Anlage eines neuen Benutzers ist die Benutzer-Identifikation einzugeben und die Checkbox anzuklicken. Mit Anfordern wird ein neuer Benutzer angelegt und es erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“.

    Name:

    ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH als Auftragsverarbeiter Pottendorfer Straße 23-25/2/3B 1120 Wien

    E-Mail:

    [email protected]

    Telefon:

    +43 1 9042109/88

    Verfahren

    Verfahrensname:

    ETRON onR Online-Kassensystem

    Beschreibung & Zweck:

    Die Online-Registrierkasse für Handel, Dienstleistung und Gastronomie.

    Betroffene

    Personengruppen:

    • Kunden

    • Lieferanten

    • Mitarbeiter

    Daten:

    • Anrede

    • Vorname

    • Nachname

    • Emailadresse

    • Anschrift

    • Telefonnummern

    • Fax

    • Zahlungsbedingungen

    • UID Nummer

    Speicherung

    Datenstandort:

    Die ETRON onR Server werden in einer Hochsicherheitsserverfarm, durch einen namhaften Hoster, im EU-Raum betrieben und unterliegen allen Sicherheitsrichtlinien der DSGVO.

    Speicherdauer & Löschfrist:

    Dauer der Geschäftsbeziehung + 1 Monat

    Sie müssen die Daten Ihrer Kunden lt. DSGVO Richtlinie speichern! Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html

    Datensicherheit (TOMs)

    IT-Sicherheit:

    Dafür steht rund um die Uhr ein hochmodernes Rechenzentrum zur Verfügung. Dieses verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und Dieselaggregate, ist carrierneutral, ISO zertifiziert und TÜV-geprüft.

    Ein Zugriff auf die ETRON onR Server auf Betriebssystemebene ist nur durch dafür verantwortliche und ausgebildete Mitarbeiter der ETRON GmbH möglich.

    Umgebungssicherheit:

    Alle Mitarbeiter der ETRON GmbH unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.

    Risikobewertung

    Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.

    Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!

    Wie kann die Kassenidentifikationsnummer aussehen?

    Wichtig ist, dass jede Kasse im Unternehmen eine eindeutige Bezeichnung (Nummer) hat. Gibt es nur eine Kasse wird das ganz einfach die Nummer „1“ sein.

    Wie funktioniert eine Kontrolle der Finanz dann ab 1.4.2017?

    Bei einer Kassennachschau wird der Prüfer wohl verlangen, einen sogenannten Nullbeleg auszudrucken und das Datenerfassungsprotokoll zu exportieren. Ersteres ist ein einfacher Testbeleg (eben mit einem Artikel der 0 Euro kostet) und zweiteres ein Protokoll, das die Kasse mitführt und das alle Belege beinhaltet. Dieses Datenerfassungsprotokoll muss in einem speziellen Format exportiert werden, wodurch es der Prüfer dann einfach auf seinem Kontrollrechner importieren kann. Damit kann innerhalb weniger Minuten überprüft werden, ob alle Signaturen korrekt sind und es ist auch „auf Knopfdruck“ möglich, etwaige mittels „Mystery Shopping“ erhaltene Belege darauf zu untersuchen, ob sie immer noch im Kassenspeicher sind.

    Wie weiß ich, dass die Kasse dann der RKSV entspricht?

    Nach erfolgter Anmeldung der Kasse bei Finanz Online ist ein Startbeleg zu drucken (das wird eine spezielle Funktion in ETRON sein). Dieser Startbeleg kann mittels einer Handy-App des BMF (wird kostenlos vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden) geprüft werden. Ergibt diese Prüfung ein „OK“ so gilt die gesetzliche Vermutung für die Ordnungsmäßigkeit. Eine Zertifizierung ist nicht nötig, jeder Unternehmer kann so einfach überprüfen, ob seine Kasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Ist die Kasse online mit dem Finanzministerium verbunden?

    Nein, überhaupt nicht, das Ministerium erhält ohne Prüfung überhaupt keine Daten. Nur im Rahmen der Prüfung wird das Datenerfassungsprotokoll kontrolliert, und das passiert vor Ort im Betrieb.

    Was passiert bei einem Systemausfall?

    Ist die Kasse defekt, so ist, falls vorhanden, eine Ersatzkasse zu verwenden. Ist diese nicht vorhanden, so dürfen Papierbelege erstellt werden, die nach Reparatur der Kasse nacherfasst werden müssen. Ist nur die Signatureinrichtung defekt, so darf mit der Kasse weitergearbeitet werden, statt der Signatur muss dann aber am Bon „Signatureinrichtung ausgefallen“ stehen. Falls es absehbar ist, dass die Kasse länger als 48 Stunden ausfällt, so ist dies über Finanz Online zu melden.

    Bekanntgabe der Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse (§ 17 RKSV)

    Jeder nicht nur vorübergehende Ausfall und jede Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse sind ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline vom Unternehmer oder seinem bevollmächtigten Parteienvertreter bekanntzugeben (§ 17 Abs. 1 RKSV). Von einem nur vorübergehenden Ausfall der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse ist jedenfalls bei Stromausfall, planmäßigen Wartungsarbeiten und anderen Ereignissen auszugehen, die zu einer Funktionsunfähigkeit der Sicherheitseinrichtung führen, die nicht länger als 48 Stunden andauert. Ohne unnötigen Aufschub sind sowohl der Ausfall der Signaturerstellungseinheit als auch der Registrierkasse selbst zu melden. Ohne unnötigen Aufschub erfordert im Allgemeinen eine Meldung längstens binnen einer Woche.

    Wie exportiere ich das Datenerfassungsprotokoll wenn kein Speichermedium vorhanden ist?

    Das Protokoll kann beispielsweise an eine bestimmte Mailadresse gesendet und dann gespeichert werden. Aber auch eine Zur­ver­fü­gung­stel­lung über das Internet (z.B. SFTP, Dropbox, …) ist zulässig.

    [email protected]

    Sie erhalten den RKSV-Stick automatisch nach Fertigstellung. Die Signaturkarte befindet sich im Stick.

  • Installationstermin vereinbaren.

    • Sie werden vom ETRON Support telefonisch kontaktiert

  • Installation durch den ETRON Support

    • Dauer ca. 45min mittels Fernwartung.

    • Für die Fernwartung ist eine funktionierende Internetverbindung notwendig.

  • siehe BMF Erlass
    Benutzer Registrierkassen
    Benutzer Registrierkassen-Webservice
    ETRON onR RKSV Stick & fiskaltrust
    ETRON onR RKSV Cloud & fiskaltrust Signature Cloud
    ETRON WIN Fiskaltrust Cloud
    ein
    werden welches nur die zuständige Person kennt. Zusätzlich muss natürlich für die Passwortverwaltung selbst ein sicheres
    werden.

    Was ist ein sicheres Passwort?

    2. Benutzerpin setzen

    Für jeden ETRON Benutzer ist es notwendig einen zu setzen, damit ein Anmeldeversuch unter falschem Benutzer unterbunden wird.

    3. Benutzergruppen oder Benutzerlevel aktivieren

    Für die Mitarbeiter ist die oder die zu aktivieren. Es darf dabei nur freigeschalten werden was für jeweilige User nötig ist.

    Beschränkung der Funktionalität auf Notwendigkeit nach dem Need to Know Prinzip d.h. dem User minimale Rechte einräumen:

    4. Benutzeranmeldung

    Bei Verwendung der Benutzergruppenverwaltung oder Benutzerlevelverwaltung ist es nötig sich im ETRON .

    Die und vor allem die Abmeldung muss gewissenhaft passieren. Wenn ein Benutzer mit höherem Level angemeldet bleibt, kann Daten-Missbrauch ermöglicht werden.

    Benutzergruppen Vorlage

    Eine entsprechende Vorlage zur sicheren Benutzerverwaltung ist im ETRON DSGVO Modul enthalten und kann von uns bereitgestellt werden.

    Durch Klick auf Registrierkassen erfolgt der Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten“.

    In dieser Seite wird der Berechtigungsumfang durch Auswahl von Abfragen und/oder Einbringen festgelegt. Mit „Weiter“ gelangt man wieder in die Übersichtsseite zurück

    Hinweis: Für Benutzer, die nur für Abfragen berechtigt sind, werden die Funktionen und Schaltflächen zur Übermittlung von Registrierungen und Meldungen zum Status von Signaturerstellungseinheiten bzw. Registrierkassen nicht angezeigt.

    Um die Zugangskennungen für den neuen Benutzer zu erfassen ist in der Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“ der Punkt „Benutzerkennung/Benutzerarten“ aufzurufen.

    Im Bereich „Benutzerkennung“ ist der Name des Benutzers einzutragen. Weiters ist hier für den ersten Einstieg des Benutzers die Start-PIN (zwei Mal) einzugeben.

    Mit „Weiter“ gelangt man zurück in die Übersichtsseite.

    Durch Klick auf „Daten prüfen“ erfolgt ein Wechsel in die Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Datenkorb“ erfolgt.

    Im Datenkorb werden zur Überprüfung die eingegebenen Daten zusammengefasst angezeigt.

    Durch Klick auf „Speichern“ wird der neue Benutzer angelegt und dieser kann mit den Zugangskennungen TID (Teilnehmer-Identifikation), BENID (= die unter Suchbegriff festgelegte Bezeichnung) und Start-PIN einsteigen.

    BMF Handbuch Registrierkassen

    Kundenantrag über Formulardruck

    Konfiguration und Aktivierung

    Für diese Funktion ist das DSGVO Modul erforderlich.

    Aktivierung

    Die Aktivierung und Konfiguration erfolgt nach Kauf des Moduls durch Ihren Vertriebspartner oder durch unseren Support.

    Aktivierung über die Grundwerteeinstellung Diese muss auf „Prüfung V2/Formulardruck“ gestellt werden.

    Signaturtexte definieren

    Unter der werden folgende Texte festgelegt:

    733 Kundenantrag Signaturtext:
    Mit dieser Einstellung wird der Signaturtext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    Ablauf im Verkauf

    Kundenantrag bestätigen

    Im Kundenstamm sind die Optionen „Kundenantrag bestätigt“ und „Kundenantrag abgelehnt“ verfügbar. Diese Felder können auch manuell gesetzt werden.

    Bei einer Änderung von Kundenname / Adresse im Kundenstammblatt wird der „Kundenantrag bestätigt“ Eintrag automatisch entfernt. In Folge wird damit zur erneuten Bestätigung aufgefordert.

    Wird im Verkauf ein Kunde aufgerufen welcher den Kundenantrag noch nicht bestätigt hat, so erscheint eine Abfrage:

    Man wählt bei der Abfrage Kundenantrag Drucken und es wird ein Formular für den Kunden gedruckt. Gespeicherte Daten aus dem Kundenstamm werden bereits vorausgefüllt.

    Der Kunde wird zum Ausfüllen des Formulars aufgefordert.

    Währenddessen kann der Kassier die Ware eingeben welche der Kunde kauft und am Ende des Verkaufs erfolgt dann nochmal die Antragsabfrage.

    Die Abfrage wird je nachdem was der Kunde ausgefüllt hat entweder mit Zugestimmt Post+Email oder Zugestimmt ohne Werbung bestätigt.

    Das Formular wird aufbewahrt bzw. digital (Scanner) abgelegt.

    Zustimmung zum Kundenantrag aufheben

    Für diese Option ist das erforderlich.

    Verschiedenes > Reorganisation / Kontrolle > Zustimmung zum Kundenantrag aufheben

    Mit dieser Funktion kann die Zustimmung zum Kundenantrag und optional zum Newsletter für alle Kunden aufgehoben werden. Dies macht vor allem dann Sinn wenn man ab einem gewissem Zeitpunkt einen neuen Kundenantrag verwendet.

    Muster-Verfahrensverzeichnis für ETRON Win

    Nachfolgende Informationen dienen als Muster-Vorlage für das Verfahrensverzeichnis des Kassenbetreibers. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der DSGVO Vorgaben obliegt ausschließlich dem Kassenbetreiber/Unternehmer.

    Fachstelle für das Verfahren

    Name:

    Tragen Sie hier Ihren Firmenwortlaut ein

    E-Mail:

    Ihre E-Mailadresse

    Telefon:

    Ihre Telefonnummer

    Verfahren

    Verfahrensname:

    ETRON Win Software

    Beschreibung & Zweck:

    Die Software-Gesamtlösung für Handel und Dienstleistung.

    Betroffene

    Personengruppen:

    • Kunden

    • Lieferanten

    • Mitarbeiter

    • Partner

    Daten:

    • Anrede

    • Vorname

    • Nachname

    • E-Mailadresse

    Speicherung

    Datenstandort:

    Tragen Sie hier den zentralen Datenspeicherort und ggf. die Filialen ein.

    Nähere Informationen zum Filialtransfer finden Sie

    Speicherdauer & Löschfrist:

    Tragen Sie hier die geplante Speicherdauer nach der DSGVO Richtlinie ein. Quelle:

    Datensicherheit (TOMs)

    IT-Sicherheit:

    Tragen Sie hier Ihre DSGVO konformen Sicherheitsrichtlinien ein.

    Wir empfehlen dazu die ETRON Win Version ab 5.761, unser (beides verfügbar ab KW 22) und eine DSGVO konforme ETRON Win Installation. (Die passenden Wiki Artikel sind gerade im Aufbau und werden in Kürze hier verlinkt.)

    Umgebungssicherheit:

    Textvorschlag, wenn dem so ist: Alle Mitarbeiter unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung und werden regelmäßig hinsichtlich der DSGVO Richtlinien geschult.

    Risikobewertung

    Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Normalfall nicht notwendig, weil durch die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.

    Diese Risikobewertung ist auf jeden Fall aufgrund der Branche des Kassenbetreibers selbst durchzuführen und zu bewerten und ggf. anzupassen! Wenn z.B. Promi-Kundendaten gespeichert sind, deren Verlust einen großen Schaden bei den Betroffenen verursachen könnte, dann ist das Risiko dementsprechend als „Hoch“ zu bewerten und die notwendigen Vorkehrungen lt. DSGVO zu setzen!

    Bezahlterminals

    Anbindung ETRON Win

    Voraussetzung ist die Aktivierung eines . Wenn Sie einen Anbieter mit PayLife-Schnittstelle wählen, so muss vor der Bezahlung die Kartenart (EC oder Kreditkarte) gewählt werden.

    die Kartenart automatisch und verarbeitet die Karte korrekt.

    Anbindung ETRON onR

    Erforderlich für den erfolgreichen Betrieb eines Bezahlterminals mit ETRON onR, ist die Aktivierung des und ein Bezahlterminal das über die ZVT Schnittstelle angesprochen wird. (Die meisten Payment Provider bieten Geräte mit diesem ZVT Standard an.)

    Für die Einrichtung, siehe:

    Payment-Service-Provider

    Als Payment-Service-Provider (englisch für Zahlungsdienstleister) bezeichnet man Unternehmen, die sich um die Anbindung von Bezahllösungen kümmern. Dazu gehören z. B. Online-Zahllösungen wie PayPal, giropay oder Sofortüberweisung oder auch Kreditkarten-Anbieter wie Mastercard oder Visacard.

    Firma
    Website

    FinanzOnline Benutzer "Registrierkassen Webservice" anlegen

    Der nachstehende Artikel ist aus dem BMF Handbuch Registrierkassen - Seiten 60 - 63 - entnommen.

    Für die Übermittlung mittels Webservice ist das Anlegen eines eigenen Benutzers für das Registrierkassen-Webservice erforderlich.

    Um einen Benutzer für die Funktion „Registrierkassen“ zu berechtigen ist der Menüpunkt „Admin“ und „Benutzer Einzel“ aufzurufen.

    *Benutzer-Identifikation: In das Pflichtfeld Benutzer-Identifikation ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss, einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation nicht verwendet werden.

    Ein Häkchen bei „Ich möchte einen neuen Benutzer hinzufügen.“ setzen und mit Anfordern bestätigen.

    In der Seite „Verwaltung der Benutzerdaten – Übersicht“ ist der Punkt „Benutzerkennung/Benutzerarten“ aufzurufen.

    Unter „Benutzerarten“ ist in der Zeile „Benutzer für Registrierkassen-WebService“ auf den Radiobutton bei „Ja“ zu klicken

    • PIN: Persönliche Identifikationsnummer Die persönliche Identifikationsnummer ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss, einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation nicht verwendet werden.

    • PIN – Wiederholung: Die PIN muss aus Sicherheitsgründen wiederholt werden.

    Die Daten müssen notiert werden, da sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auslesbar sind

    Mit „Weiter“, „Daten prüfen“ und „Speichern“ ist die Anlage des neuen Benutzers abzuschließen.

    Nun haben Sie erfolgreich Ihren Registrierkassen-Webservice Benutzer angelegt.

    Durch Klick auf Anlegen wird ein Benutzer für das Registrierkassen-Webservice angelegt und die entsprechende Teilnehmer-Identifikation (TID) wird sofort in der Seite angezeigt.

    Dieser speziell angelegte Benutzer hat nur die Berechtigung zum Aufruf des Registrierkassen-Webservices und kann, ausgenommen Session-Webservice, für keine anderen Webservices und auch nicht für den Einstieg in FinanzOnline verwendet werden.

    Hinweis für Wirtschaftstreuhänder

    Bei Bedarf kann auch der Wirtschaftstreuhänder diesen Webservice-Benutzer für jeden Klienten anlegen, unabhängig davon, ob der Klient selbst bereits FinanzOnline-Teilnehmer ist oder nicht.

    Im Unterschied zur Benutzerverwaltung kann ein Wirtschaftstreuhänder mit dieser Funktion einen Benutzer für Registrierkassen-Webservice für einen Klienten anlegen, in der Benutzerverwaltung erfolgt eine Benutzeranlage immer für den eigenen Teilnehmer.

    Mögliche Fehler

    Die eingegebene Benutzer-Identifikation ist nicht zulässig. Sie können einen beliebigen Begriff in der Länge von 8-12 Stellen eingeben, der mindestens eine Ziffer und einen Buchstaben enthält. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig.

    Die eingegebene PIN ist nicht zulässig. Sie können einen beliebigen Begriff in der Länge von 8-12 Stellen eingeben, der mindestens eine Ziffer und einen Buchstaben enthält. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig.

    Unterauftragsverhältnisse zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 28)

    2025-10-30

    ​

    Firma Unterauftragnehmer
    Anschrift/Land
    Leistung
    Bedingung

    Belegerstellung

    Was muss auf dem Kassabeleg stehen?

    Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:

    • Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens

    ETRON Support

    Support Bürozeiten Standard

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    ETRON Kundenportal

    Benutzergruppen

    Aktivierung

    Die muss auf Benutzergruppen eingestellt werden.

    Anlage der Benutzergruppen

    Anschrift

  • Telefonnummern

  • Fax

  • Ausweis

  • Geburtsdatum

  • Einkäufe

  • Werbekriterien

  • hier.
    https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html
    ETRON DSGVO Modul

    alle Kunden

    Channable - ProductImpulse B.V.

    Kromme Nieuwegracht 66-70 3512 HL Utrecht, Niederlande

    Software Schnittstelle

    nur bei Verwendung vom Modul Channable

    Chatwerk - Inbox Solutions GmbH

    Pretzfelder Straße 7-11,90425 Nürnberg, Deutschland

    WhatsApp Business

    nur bei Verwendung des WhatsApp Dienstes über die ETRON Website

    cituro GmbH

    Peter-Dörfler-Straße 30,86199 Augsburg, Deutschland

    Online Kalender

    nur bei Verwendung vom Modul Cituro

    efsta IT services GmbH

    Pachergasse 17 / Top 11 4400 Steyr, Österreich

    Manipulationsschutz für ETRON Win

    nur bei Verwendung von ETRON Win in Deutschland

    fiskaltrust consulting gmbh

    Alpenstraße 99/2.OG/02 5020 Salzburg, Österreich

    Manipulationsschutz für ETRON Win

    nur bei Verwendung von ETRON Win Online mit fiskaltrsut

    fiskaly GmbH

    Mariahilfer Straße 36/5 (4.OG) 1070 Wien, Österreich

    Manipulationsschutz für ETRON onRetail

    nur bei Verwendung von der TSE in Deutschland

    Google Ireland Limited

    Gordon House, Barrow Street Dublin 4 Ireland

    Hosting ETRON Software

    alle Kunden

    Mailingwork - Positive Group Chemnitz GmbH

    Schönherrstraße 8,09113 Chemnitz, Deutschland

    E-Mail Versand

    alle Kunden

    meiiApp - firstconcept GmbH

    An der Alster 6 20099 Hamburg, Deutschland

    App Entwickler

    nur bei Verwendung der ETRON KundenApp

    MuK IT GmbH

    Ziehrerplatz 2/1, Stiege 1 Tür 1, 1030 Wien, Österreich

    3. Level Support für ETRON onRetail

    nur bei Verwendung von ETRON onRetail

    Nimblu PlusServer GmbH

    Hohenzollernring 72 50672 Köln, Deutschland

    Managed IT-Services für ETRON Win Filialtransfer

    nur bei Verwendung von ETRON Win mit dem Modul Filialerweiterung

    Planet Payment Services Austria GmbH

    Handelskai 94-96/39. Stock/Top 393, 1200 Wien, Österreich

    Tax Free Partner

    nur bei Verwendung vom Modul TaxFree

    PrimeSign GmbH

    Wielandgasse 2, 8010 Graz, Österreich

    RKSV Online

    nur bei Verwendung von ETRON Win in Österreich

    RS2 Zahlungssysteme GmbH

    August-Horch-Str. 48, 08141 Reinsdorf, Deutschland

    Payment Partner

    nur bei Verwendung von ETRON Pay

    toscom – the open source company

    Breiteneckergasse 23, 1230 Wien, Österreich

    Managed IT-Services für ETRON

    alle Kunden

    Unzer Group GmbH

    Schöneberger Straße 21a, 10963 Berlin, Deutschland

    Payment Partner

    nur bei Verwendung des ETRON Webshops

    Visticle GmbH

    Arnoldstraße 16

    22765 Hamburg, Deutschland

    Software Schnittstelle

    nur bei Verwendung des Modul Visticle

    anybill GmbH

    Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, Deutschland

    digitaler Beleg

    nur bei Verwendung des digitalen Belegs von anybill

    Business Support Grünwald & Grafl OG

    Lambrechtgasse 5, Tür 2, 1040 Wien, Österreich

    Externes CallCenter

    Ingenico

    mPay24

    PayUnity

    Viveum

    Wirecard

    card complete

    https://www.cardcomplete.com/fuer-unternehmen/

    Concardis

    https://www.concardis.com/at-de/

    First Data

    https://www.firstdata.com/de_at/home.html

    ETRON onR Bezahlterminalmoduls

    hobex

    fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
  • Tag der Belegausstellung

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung

  • Betrag der Barzahlung

  • Bei Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtung (verpflichtend ab 4/2017) müssen noch zusätzlich folgende Bestandteile auf dem Beleg aufscheinen:

    • Kassenidentifikationsnummer

    • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung

    • Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt

    • maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code)

    Siehe auch Belegerteilungsverpflichtung

    Was ist ein Start-, Monats- und Jahresbeleg? (§ 8 RKSV)

    Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze dienen die Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege als zusätzliche Sicherheiten für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Diese Belege müssen daher ebenfalls signiert und damit in die Belegkette eingeflochten werden. Jahresbelege sind wie Startbelege zu prüfen, wobei diese Prüfung spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt sein muss.

    Zudem bestehen für Start-, Jahres- und Schlussbelege eine verpflichtende Ausdruck- und Aufbewahrungspflicht. Der Jahresbeleg stellt gleichzeitig den Monatsbeleg für Dezember des jeweiligen Jahres dar.

    Der Registrierkassenpflichtige hat daher am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag seiner getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr bleibt im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht ohne Auswirkungen. Die Bewerkstelligung des Ausdruckes obliegt dem registrierkassenpflichtigen Unternehmer.

    Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.

    Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, so dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche). In Monaten, in denen keine Geschäftstätigkeit stattfindet bzw. in denen aus geschäftlichen Gründen kein oder ein eingeschränkter Bedarf an Registrierkassen besteht müssen für diese im jeweiligen Monat nicht verwendeten Kassen keine Monatsbelege erstellt werden.

    Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege sollten als solche bzw. als Nullbelege im Feld der handelsüblichen Bezeichnung gekennzeichnet werden. Wird nach einem Monats- oder Jahresbeleg noch ein Beleg ausgestellt, sind neuerliche Monats- oder Jahresbelege erforderlich. Ist die Erstellung der Monats- und Jahresbelege wegen Ausfalles der Registrierkasse nicht möglich, ist dies im Sinne § 132 BAO zu dokumentieren.

    Betriebe, die keine Sperrstunde haben (Öffnungszeiten rund um die Uhr), können ihre Monats- bzw. Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.

    Wenn ich grundsätzlich für alle Kunden eine Rechnung ausstelle, muss ich die Rechnungspositionen auch alle am Kassabeleg stehen haben?

    Wenn Sie ohnehin eine Rechnung ausstellen (z.B. mit Ihrem Fakturensystem, einer Textverarbeitung oder aber auch per Hand), dann müssen die einzelnen Positionen nicht am Kassenbon stehen. Es reicht die Angabe der Rechnungsnummer und des Barzahlungsbetrages (dieser muss auch 2017 nicht nach den Steuersätzen aufgegliedert sein).

    Muss im Jahr 2016 die Ust ausgewiesen werden oder reicht es, nur den gesamten (Bar)Zahlungsbetrag anzuführen?

    2016 reicht es wenn der (Bar-)Zahlungsbetrag angeführt wird. Erst durch die Einführung der RKSV ab 4/2017 muss dieser nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen werden.

    Kann ich bei Verwendung einer PC Kasse den Beleg morgens ausdrucken und im Laufe des Tages kassieren?

    Leider nein, die Belegerstellung darf erst bei der Barzahlung erfolgen.

    Wie ist mit durchlaufenden Posten umzugehen?

    Beträge, die im fremden Namen und auf fremde Rechnung vereinnahmt und als solche dem Kunden gegenüber auf einem Beleg eindeutig ausgewiesen werden (z.B. Kur- und Ortstaxen, Gerichtsgebühren), zählen nicht als Barumsatz. D.h. wenn nur solche Beträge eingenommen werden, entsteht keine Registrierkassenpflicht. Ist aber eine Registrierkasse vorhanden, so sind sie von demjenigen, der den Barbetrag kassiert, einzeln zu erfassen.

    Wie ist das mit Gutscheinen?

    Bei Gutscheinen müssen zwei Fälle unterschieden werden:

    • Der Wertgutschein, mit dem beliebige Waren oder Dienstleistungen aus dem Sortiment bezogen werden können. Da als Barumsatz auch die Bezahlung mittels Gutschein angesehen wird, ist der Verkauf dieses Gutscheins selbst kein Barumsatz. So komisch dies auf den ersten Blick erscheinen mag, da ja der Moment, wo wirklich Bargeld (Verkauf des Gutscheins) in die Kasse kommt, keinen Barumsatz erzeugt, so notwendig ist dies, da sonst ja der Umsatz doppelt anfallen würde. Im Wesentlichen muss dies durch die Kasse gelöst werden, der Verkauf von Gutscheinen erhöht nur den Bargeldbestand, nicht aber den Barumsatz. Der Verkauf von Waren gegen solche Gutscheine erhöht den Barumsatz, nicht aber den Bargeldbestand und ist in der Registrierkasse dann einzugeben.

    • Der Waren- oder Dienstleistungsgutschein, mit dem eine konkrete Leistung bezogen werden kann. Ist auf einem solchen Gutschein schon die Leistung eindeutig konkretisiert (etwa zwei Übernachtungen mit einem Wellnesspaket) dann gilt bereits der Verkauf der Gutscheine als registrierkassenpflichtiger Barumsatz, bei der Einlösung muss dann gar nichts mehr über die Kasse gehen.

    Ist es auch möglich den Beleg per Mail zu versenden anstelle ihn auszudrucken?

    Ja, ein elektronischer Beleg (z.B. Mail, Smartphone-App oder Online-Plattform) ist zulässig und sicher eine innovative Variante, die auch umweltschonend ist.

    Was sind die Anforderungen an den Bondrucker?

    Der Drucker muss einen QR-Code drucken können, alternativ ist auch noch die Unterstützung der OCR-A-Schrift ausreichend. Ansonsten gibt es keine Vorschriften, es kann daher durchaus auch ein vorhandener A4-Drucker verwendet werden, was bei einer geringen Anzahl von Belegen auch sehr sinnvoll sein kann, bei größerer Anzahl wird aber die Anschaffung eines Bondruckers zu überlegen sein, weil damit Bons schneller und günstiger produziert werden können.

    Belegerteilungspflicht

    Das Papier des Druckers geht aus und es ist kein Papier zum Nachfüllen des Druckers vor Ort vorhanden. Die Kasse selbst funktioniert weiterhin, Belege können ordnungsgemäß erfasst und signiert im DEP abgespeichert werden. Einzig der Beleg für den Kunden kann nicht ausgedruckt werden. Ähnliches Beispiel: Drucker funktioniert nicht; Tinte des Druckers ist leer.

    Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenhang: 1a) Darf mit der Kasse weitergearbeitet werden? Ja. 1b) Sind händische Belege zu erstellen, welche dem Kunden übergeben werden können, obwohl eine rksv-konforme Erfassung in der Kasse weiterhin gewährleistet ist, allerdings derzeit kein Ausdruck des Beleges möglich ist? Ja, mit Durchschriften, die aufzubewahren sind. 1c) Eine Nacherfassung der händischen Belege ist nicht erforderlich weil diese ohnedies in der Kasse weiterhin ordnungsgemäß erfasst worden sind? Ja.

    2a) Handelt es sich um einen Kassenausfall? Ist eine Meldung bei FON, wenn länger als 48 Stunden, erforderlich? Nein. 2b) Darf hier dann nicht mehr mit der Kasse erfasst werden bis das Problem (fehlendes Papier im Drucker) behoben worden ist und sind händische Belege zu erstellen? siehe Pkt. 1 a und b 2c) Bei einer erforderlichen Nacherfassung der händischen Belege ist ein Sammelbeleg zulässig. siehe Pkt. 1 c (Sammelbeleg nach Ausfall der RK lt. neuem Erlass zulässig; im ggstdl. Fall aber kein Ausfall der RK)

    Der Bon/QR Code wird abgeschnitten

    Wird der QR Code nicht vollständig angedruckt, so ist die Einstellung für die Papiergröße des Druckers falsch.

    Die Papiergröße in den Druckeinstellungen des Druckers muss auf 80mm x Receipt eingestellt werden!

    Nutzen Sie das
    , um Ihre Anfragen unkompliziert zu verwalten. Verfolgen Sie den Status Ihrer Tickets in Echtzeit und erhalten Sie sofortige Updates zu deren Fortschritt. Kundenservice leicht gemacht!

    Die Zugangsdaten sollten Ihnen per E-Mail zugesendet worden sein. Ist dies nicht der Fall, können Sie bei unserem ETRON Support-Team per E-Mail Ihre Zugangsdaten anfordern. Bitte beachten Sie, dass Portalzugriff und Berechtigungen für Sie nur von der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angefragt werden können!

    ETRON Support E-Mail

    ETRON WIN: [email protected]

    ETRON onRetail: [email protected]

    Wenn Sie die entsprechende Ticketnummer oder Ihre 5-stellige Kundennummer in den Betreff schreiben beschleunigen Sie die Zuordnung.

    Bitte verwenden Sie dafür folgendes Format im Betreff: #smyxxxxx# x = Ticketnummer

    Bitte schreiben Sie uns genaue Angaben wie

    • Was ist der genaue Fehler

    • Ggf. die Fehlermeldung

    • Ort, Stationsnummer

    • Ansprechpartner mit Mobilnummer

    Das Wort „dringend“ im Betreff erhöht die Priorität. Diese Funktion darf nur im Notfall z.B. bei einem Kassen- oder Serverausfall verwendet werden.

    Sie erhalten automatisch vom Ticketsystem Ihre Ticketnummer retour welche Sie bitte immer in der Kommunikation mit uns anführen – so ist eine korrekte Zuordnung und schnellere Bearbeitung gewährleistet.

    Support Telefon

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Den ETRON Support können Sie aus

    • Deutschland: 089/ 26202688

    • Österreich: 01/ 90 421 09-88

    • Schweiz: 044/ 523 19 35

    erreichen.

    Wenn wir Ihre Telefonnummer erkennen und Sie eine gültigen ETRON Care Vereinbarung oder ETRON Helpdesk haben, werden Sie direkt in den Support weitergeleitet. Andernfalls werden Sie mit einem Vertriebsmitarbeiter verbunden, der mit Ihnen die Möglichkeiten des Supports durchsprechen wird. Um auch den erweiterten Helpdesk-Support nutzen zu können, fordern Sie bitte ein Angebot bei Ihrem Betreuer an.

    Gespräche können sehr lange dauern - bitte nutzen Sie daher auch die Möglichkeit, eine Sprachnachricht zu hinterlassen.

    Wo finde ich die ETRON Kundennummer?

    Auf jedem Angebot, oder jeder Rechnung, ist die ETRON Kundennummer abgebildet.

    ETRON onRetail

    Innerhalb ETRON onRetail kann die Kundennummer

    • in der Kassenoberfläche

    • und in der Verwaltungsoberfläche (nur in ETRON onRetail V2)

    eingesehen werden.

    ETRON WIN

    Beim ETRON Win Kassensystem, finden Sie die Kundennummer unter der Hauptauswahl in „Programminformation“.

    Support Notfallservice

    Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen unser kostenpflichtiger Notfallservice zur Verfügung.

    +43 (1) 904 21 09/88

    • Samstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Support anrufen

    Support Anfrage

    Alle ETRON Win User können die ETRON Support Anfrage auf Ihrem Desktop verwenden.

    Im Windows Startmenü unter „ETRON“ oder am Windows Desktop können Supportanforderungen direkt an den ETRON-Support übermittelt werden.

    Außerhalb der Bürozeiten kann bei der Supportanfrage eine Option zur Bearbeitung außerhalb der Bürozeiten aktiviert werden. Die Nachricht wird dann wie ein Anruf auf der Notfallnummer bearbeitet und verrechnet.

    Support-Chat (für ETRON onRetail)

    Für ETRON onRetail bieten wir Ihnen direkt in der Kassensoftware eine Chat-Funktion an, die Sie für Supportfragen nutzen können. Öffnen Sie den Chat über das Symbol rechts unten am Bildschirmrand. Ein grüner Punkt zeigt an, dass ein Live-Chat verfügbar ist.

    Der Chat ist ein kostenpflichtiges Zusatzfeature.

    ETRON Kundenportal
    Unter müssen die jeweiligen Benutzergruppen definiert werden.

    Vergabe der Gruppendefinitionen

    Für jeden Mitarbeiter wird im eine Benutzergruppe festgelegt

    Bei der Passwortvergabe unter oder mit der wird für jeden zu sperrenden Menüpunkt bzw. Funktion eine oder mehrere Benutzergruppen festgelegt. Beispielsweise bedeutet „Benutzergruppen:159“ die Freigabe der Benutzergruppen 1, 5 und 9 und die Sperre aller anderen Gruppen. Diese Sperre gilt dann automatisch für alle Unterpunkte, es sei denn gewisse Unterpunkte wurden für die jeweilige Benutzergruppe freigegeben, dann können diese Menüpunkt über das Menü Gesamt in der Hauptauswahl erreicht werden.

    mit freigegebener Benutzergruppe können die jeweiligen Funktionen bzw. Menüpunkte dann ohne Passwortabfrage aufrufen.

    Wird kein Passwort eingegeben, so kann dieser Menüpunkt nur durch Anmeldung mit einem berechtigten Benutzer aufgerufen werden.

    Benutzeranmeldung

    Hauptauswahl > Service > Benutzeranmeldung

    In diesem Menüpunkt können Mitarbeiter für die oder die angemeldet, abgemeldet oder umgemeldet werden. Der angemeldete Benutzer wird links unten im jeweiligen Menü angezeigt.

    Der angemeldete Benutzer kann entsprechend dem bzw. der im Mitarbeiterstammblatt Menüpunkte und Funktionen ohne aufrufen.

    Benutzergruppen mit Mitarbeiterkarte

    Bei der Passwortabfrage kann statt dem Passwort eine gescannt werden die ausreichende Benutzerrechte für den gewünschten Menüpunkt hat.

    Voraussetzung sind mit aktiviertem und die Benutzerrechte für die Passworte.

    Es erfolgt dadurch keine sondern nur eine einmalige Autorisierung.

    732 Kundenantrag Fußtext

    Mit dieser Einstellung wird der Fußtext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    731 Kundenantrag Kopftext

    Mit dieser Einstellung wird der Kopftext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    DSGVO Modul

    FinanzOnline Anmeldedaten

    Hauptauswahl > Reorganisation/Kontrolle > RKSV Einstellungen > DEP Konfiguration

    Mit Klick auf <F3 FON Daten> können die Einstellungen angezeigt werden. Diese Werte können mit Copy/ Paste aus dem Fenster kopiert und auf der Website von FinanzOnline eingetragen werden.

    Manuelle Registrierung bei FinanzOnline

    Eintragen der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

    Bei der Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit werden folgende Daten in die korrespondierenden Eingabefelder eingetragen:

    1. Art der Sicherheitseinrichtung

    2. Vertrauensdiensteanbieter

    3. Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates

    4. Format der Seriennummer

    Eintragen einer Registrierkasse

    Bei der Registrierung einer Registrierkasse werden folgende Daten in die korrespondierenden Eingabefelder eingetragen:

    1. Kassenidentifikationsnummer

    2. Benutzerschlüssel AES-256

    3. Prüfwert für Benutzerschlüssel

    Melden des Ausfalls einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

    Ein Ausfall einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit muss dann gemeldet werden, wenn der Ausfall länger als 48 Stunden dauert.

    Melden der Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

    Hier wird die Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit nach einem gemeldeten Ausfall gemeldet.

    Belegprüfung

    Um die eigenen Belege mit der prüfen zu können, muss ein Code angefordert werden.

    Dieser Code wird in der Belegcheck-APP zur Identifizierung eingegeben.

    DEP Konfiguration

    Beim ersten Öffnen und vor Speicherung der Daten ist der DEP Status „Derzeit ist kein DEP aktiviert!“.

    Wie im Bild ersichtlich werden beide Signaturkarten zur Auswahl angezeigt. Es kann somit von einer eventuell defekten Karte auf eine Ersatzkarte umgeschaltet werden.

    Nachdem die Eingaben durch klick auf <F10 Eingaben speichern> gespeichert wurden schließt sich das Fenster. Wenn es erneut geöffnet wird ist ersichtlich, dass sich der DEP Status auf „DEP aktiviert, Startbeleg erforderlich!“ geändert hat.

    Startbeleg drucken

    Hauptauswahl > Verschiedenes > Reorganisation/Kontrolle > RKSV Einstellungen > RKSV Startbeleg drucken

    Solange die Einstellungen nur gespeichert sind kann alles verworfen werden. Sobald aber der Startbeleg gedruckt ist wird das DEP aktiviert und die Eingaben sind fix.

    Durch Klick auf den Button <RKSV Startbeleg drucken> wird die Kassa geöffnet, der Startbeleg als erster Bon erstellt und die Kassa wieder geschlossen:

    Der Startbeleg muss innerhalb einer Woche (wie am Beleg angedruckt) geprüft werden. Dies kann mit der - für Anroid oder iPhone durchgeführt werden. Mit der kann dies auch online durch ETRON bei FinanzOnline geprüft werden. Übergeben Sie den gedruckten Startbeleg in jedem Fall danach ihrer Buchhaltung.

    Der Startbeleg ist nur bei der Inbetriebnahme erforderlich. Wenn das Zertifikat angelegt wird muss es in FinanzOnline registriert werden. Beim späteren Umschalten auf eine andere Signaturerstellungseinheit ist keine Aktion erforderlich.

    FON - Weiterführende Informationen

    HANDBUCH Registrierkassen in FinanzOnline

    Video-Tutorials zur Registrierkassen-Anmeldung bei FON der WKO

    ETRON Win Care Wartungsverträge

    Die aktuellen ETRON Care Leistungsvarianten für Ihre ETRON win Software

    • ​ETRON Win Care L1​

    • ​ETRON Win Care L2​

    • ​ETRON Win Care L3​

    ETRON Win Care L1

    Das Updateservice! (vormals „Basic“)

    Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung.

    Auszug Leistungsübersicht

    1. Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.

    2. Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.

    3. Zugang zum ETRON Online-Handbuch (ETRON Wiki) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.

    Leistungsübersicht & Bedingungen:

    AGB der ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH für ETRON Win Service- und Wartungsleistungen:

    Der Telefonsupport! (vormals „Premium“)

    Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung.

    Auszug Leistungsübersicht

    1. Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.

    2. Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.

    3. Zugang zum ETRON Online-Handbuch (ETRON Wiki) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.

    Leistungsübersicht & Bedingungen:

    AGB der ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH für ETRON Win Service- und Wartungsleistungen:

    ETRON Win Care L2

    Der Telefonsupport! (vormals „Premium“)

    Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung.

    Auszug Leistungsübersicht

    1. Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.

    2. Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.

    3. Zugang zum ETRON Online-Handbuch (ETRON Wiki) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.

    Leistungsübersicht & Bedingungen:

    AGB der ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH für ETRON Win Service- und Wartungsleistungen:

    ETRON Win Care L3

    Der persönliche Support-Betreuer!

    Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung.

    Auszug Leistungsübersicht

    1. Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.

    2. Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.

    3. Zugang zum ETRON Online-Handbuch (ETRON Wiki) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.

    Leistungsübersicht & Bedingungen:

    AGB der ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH für ETRON Win Service- und Wartungsleistungen:

    SIGNPAD

    Mit dem können Sie Unterschriften schnell und einfach ohne Papierchaos direkt an der Kasse digital erfassen. Es bietet die Möglichkeit die Unterschrift und die Zustimmung zur Datenerfassung und Speicherung einfach und digital zu erfassen, Kundendaten werden digital abgelegt, der Vorgang kann vom Verkäufer in der Kassa mitverfolgt werden und bei Fragen Hilfestellung leisten.

    Für Aktivierung und Update der Sign Pad Funktion ist eine Internetverbindung erforderlich.

    Konfiguration und Aktivierung

    Zugang zur ETRON Supportanfrage, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung kostenpflichtig anzufordern.
  • Nutzung der ETRON Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und kostenpflichtig Hilfestellung anzufordern.

  • Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten. Eine Bereitstellungsgebühr pro Anruf wird verrechnet.

  • Zugang zum ETRON webTicket System, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.
  • Zugang zur ETRON Supportanfrage, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Nutzung der ETRON Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Telefonischer Software Support für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten lt. SLA.

  • Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.

  • Fernwartungssupport für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten.

  • Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten ohne Bereitstellungsgebühr.

  • Zugang zum ETRON webTicket System, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.
  • Zugang zur ETRON Supportanfrage, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Nutzung der ETRON Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Telefonischer Software Support für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten lt. SLA.

  • Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.

  • Fernwartungssupport für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten.

  • Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten ohne Bereitstellungsgebühr.

  • Zugang zum ETRON webTicket System, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.
  • Zugang zur ETRON Supportanfrage, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Nutzung der ETRON Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.

  • Telefonischer Software Support für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten lt. SLA.

  • Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.

  • Fernwartungssupport für die gelieferte Lösung von ETRON, die nicht den Charakter einer Schulung hat, innerhalb der Supportzeiten.

  • Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice, außerhalb der Supportzeiten ohne Bereitstellungsgebühr.

  • Fixer, persönlicher Support-Betreuer bzw. eine Stellvertretung, innerhalb der Supportzeiten.

  • Eigene, direkte Durchwahl zum Support-Betreuer innerhalb der Supportzeiten.

  • Eigene, persönliche E-Mailadresse zum Support-Betreuer.

  • Einsätze des Notfallsupports werden ohne Notfallaufschlag zum Normalstundensatz verrechnet.

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    Die Aktivierung und Konfiguration erfolgt nach Kauf des Moduls durch Ihren Vertriebspartner oder durch unseren Support.

    Signaturtexte definieren

    Unter der werden folgende Texte festgelegt:

    733 Kundenantrag Signaturtext:
    Mit dieser Einstellung wird der Signaturtext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    732 Kundenantrag Fußtext

    Mit dieser Einstellung wird der Fußtext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    731 Kundenantrag Kopftext

    Mit dieser Einstellung wird der Kopftext für das Kundenantragsformular festgelegt.

    Kundenantrag Felder für Sign Pad

    Mit der Grundwerteeinstellung werden die bei der Signierung abgefragten Felder festgelegt.

    Immer vorhanden:

    Anrede (Pflichtfeld) Titel Vorname (Pflichtfeld) Nachnahme (Pflichtfeld)

    Optional möglich :

    Kennzeichen A (Adresse) :

    Straße Plz Ort

    Kennzeichen G (Geburtstag) :

    Geburtstag

    Kennzeichen E (E-Mail) :

    E-Mailadresse

    Kundenantrag ausdrucken

    Die Grundwerteeinstellung ist verfügbar. Mit dieser Einstellung wird festgelegt ob der Kundenantrag nach der Signierung am Sign Pad ausgedruckt wird. Wenn kein Sign Pad gefunden wird kann auf Wunsch ein Formular zum Ausfüllen ausgedruckt werden.

    Ablauf im Verkauf

    Kundenantrag bestätigen

    Wird im Verkauf ein Kunde aufgerufen welcher den Kundenantrag noch nicht bestätigt hat, so erscheint eine Abfrage.

    Im Kundenstamm sind die Optionen „Kundenantrag bestätigt“ und „Kundenantrag abgelehnt“ verfügbar. Diese Felder können auch manuell gesetzt werden.

    Bei einer Änderung von Kundenname / Adresse im Kundenstammblatt wird der „Kundenantrag bestätigt“ Eintrag automatisch entfernt. In Folge wird damit zur erneuten Bestätigung aufgefordert.

    Man wählt bei der Abfrage Zustimmung über Sign Pad und es öffnet sich ein Fenster wo man den Bildschirm des Sign Pad an der Kassa mitverfolgen kann.

    Am ersten Screen kann der Kunde seine Stammdaten ansehen, ändern und deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit bestätigen mit Weiter.

    Danach bestätigt er (optional) den Erhalt von Werbezusendungen.

    Zum Schluss bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift und klickt auf ✔.

    Der Kundenantrag wird automatisch im Programmverzeichnis unter dem Ordner „Kundenantrag“ als PDF abgelegt. Auf dieses Verzeichnis haben nur berechtigte Personen Zugriff.

    Ist die Einstellung aktiv so erfolgt ein Ausdruck des Kundenantrags.

    Neue Kunden über das Sign Pad anlegen und bestätigen

    Es besteht auch die Möglichkeit bei einer Kundenneuanlage die Felder welche unter definiert sind direkt vom Kunden über das Sign Pad ausfüllen zu lassen.

    Dazu drückt man bei der Kundenanlage im leeren Stammblatt dann <F6> Kundenantrag. Das Sign Pad wird dann angesteuern und man geht analog zu oben vor.

    Der so angelegte Kunde hat somit gleich den Kundenantrag bestätigt.

    Zustimmung zum Kundenantrag aufheben

    Für diese Option ist das DSGVO Modul erforderlich.

    Verschiedenes > Reorganisation / Kontrolle > Zustimmung zum Kundenantrag aufheben

    Mit dieser Funktion kann die Zustimmung zum Kundenantrag und optional zum Newsletter für alle Kunden aufgehoben werden. Dies macht vor allem dann Sinn wenn man ab einem gewissem Zeitpunkt einen neuen Kundenantrag verwendet.

    nähere Infos zum Modul
    BMF Belegcheck-App
    BMF Belegcheck-App
    Handbuch Registrierkassen
    Video Tutorial
    http://www.hobex.at/at
    http://www.easycash.com/at/home.html
    https://www.mPAY24.com
    http://www.payunity.com
    http://www.viveum.at
    http://www.wirecard.at

    DSGVO Datenzugriffschutz aktivieren

    Mit dem Datenzugriffschutz verhindern Sie den Zugriff von unberechtigten Personen auf personenbezogene Daten.

    Die ETRON Datenbank wird auf allen Ebenen vor unberechtigtem Zugriff, Manipulation, Auslesen oder Diebstahl geschützt:

    In diesem Beitrag werden Einstellungen für erfahrene und in der ETRON Win Installation geschulte Administratoren beschrieben. In der Regel führen diese Einstellungen unsere Support-Mitarbeiter oder Ihr Betreuer im Rahmen des DSGVO Moduls durch. Bei falscher Anwendung verursachen diese Schäden am Betriebssystem und Daten! Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko.

    Bei einer ETRON Win Installation sind folgende Berechtigungen in Windows zu setzen um der bestmöglich zu entsprechen. Bei Kauf des werden diese Berechtigungen ebenfalls gesetzt.

    Folgende Berechtigungen machen natürlich nur dann Sinn, wenn auch im ETRON Programm eine konfiguriert ist.

    Benutzer anlegen

    Es müssen in Windows zwei Benutzer angelegt werden, ein Daten Benutzer und ein Kassa Benutzer. Für den Kassa Benutzer kann auch ein bestehender Benutzer herangenommen werden, wenn dieser keine Adminberechtigungen hat. Zusätzlich empfiehlt es sich einen weiteren ETRON-Admin Benutzer anzulegen, falls der Kunde seine Benutzerdaten ändert, verliert oder Ähnliches.

    Falls man die Einrichtung per Fernwartung durchführt sollte man statt „Abmelden“ die Funktion „Benutzer wechseln“ verwenden, damit man nicht ständig aus der Fernwartung fällt.

    Daten Benutzer (ETRDAT) und Kassen Benutzer (KASSA) anlegen:

    1. Anmelden als Admin

    2. Daten Benutzer (ETRDAT) anlegen:

    1. Start, Ausführen, lusrmgr.msc, Enter

    2. Klick auf Benutzer

    3. Rechtsklick, Neuer Benutzer

    4. Benutzername und Kennwort eingeben

    Die Kennwörter müssen mindestens folgender Kennwortrichtlinie entsprechen:

    • Mind. 8 Zeichen

    • Muss Ziffern enthalten

    5. Häkchen „Kennwort läuft nie ab“ (sonst keine Häkchen)

    6. Erstellen

    3. Kassa Benutzer (KASSA) anlegen:

    • analog zu Daten Benutzer

    Gruppenzuordnungen setzen:

    1. Start, Ausführen, lusrmgr.msc, Enter

    2. Klick auf Gruppen, Doppelklick auf „Administratoren“

    3. Hinzufügen des ETRDAT Benutzers

    4. Entfernen des KASSA Benutzers

    5. Klick auf OK

    6. Klick auf Gruppen, Doppelklick auf „Hauptbenutzer“

    7. Hinzufügen des KASSA Benutzers

    8. Klick auf OK

    Ordnerberechtigungen setzen

    Die Berechtigungen müssen für die ETRON Verzeichnisse (inkl. Unterverzeichnisse) WW, ETRBUP, ETROFL (falls vorhanden), ETROK* (falls vorhanden) und sämtliche Sicherungs- und Exportordner bzw. Laufwerke beschränkt werden. Zusätzlich muss für den KASSA Benutzer Vollzugriff auf das C:\Users\ETRDAT Verzeichnis (User Verzeichnis des Daten Benutzers) gewährt werden.

    Hinweis für Serverbetrieb: Bei Installation auf Servern auf denen nur Administratoren arbeiten kann auf die Ordnerberechtigungen verzichtet werden. Die Rechte können einfach über die Freigaben gesteuert werden. Die Verwendung der Ordnerberechtigungen würde jedoch noch mehr Sicherheit bei versehentlich falsch gestalteten Freigaben bringen.

    ETRON Ordner für Zugriff sperren:

    1. Anmelden als ETRDAT Benutzer

    2. Rechtsklick auf den zu sperrenden Ordner, Klick „Eigenschaften“

    3. Klick auf „Sicherheit“, Klick auf „Erweitert“

    4. Klick auf „Vererbung deaktivieren“

    Klick auf „vererbte Berechtigungen konvertieren“

    5. Die Gruppen „Benutzer“ und „Authentifizierte Benutzer“ entfernen.

    6. Es dürfen nur noch die Gruppen „Administratoren“ und „System“ (mit Vollzugriff) in der Berechtigungsliste stehen.

    Zugriff auf C:\User\ETRDAT für Kassabenutzer gewähren

    1. Rechtsklick auf den Ordner C:\User\ETRDAT, Klick „Eigenschaften“, Klick Sicherheit

    2. Klick auf „Sicherheit“, Klick auf „Erweitert“

    3. Klick auf „Vererbung deaktivieren“

    Klick auf „vererbte Berechtigungen konvertieren“

    4. Klick auf „Hinzufügen“, als Prinzipal den Benutzer KASSA hinzufügen, Vollzugriff gewähren.

    5. Meldung mit „Weiter“ Bestätigen.

    6. Klick auf OK

    ETRON Startmanager einrichten und testen

    1. als ETRDAT Benutzer

    1. Anmelden als ETRDAT Benutzer

    2. c:\ESM\ESM.EXE öffnen

    3. Pfade und Station kontrollieren

    4. ETRON starten und testen

    2. als KASSA Benutzer

    1. Anmelden als KASSA Benutzer

    2. Pfade und Station kontrollieren

    3. c:\ESM\ESM.EXE öffnen

    4. Benutzername und Kennwort von Daten Benutzer und Kassa Benutzer im Startmanager eintragen.

    5. Klick auf Test neben den Zugangsdaten. Wurden falsche Benutzerdaten eingetragen kommt eine Fehlermeldung.

    6. ETRON starten und testen

    7. Drucker, PDF Creator und sonstige Peripherie testen

    Netzwerkfreigaben einrichten (nur bei Netzwerkinstallationen)

    Für eine Netzwerkinstallation empfiehlt es sich für die ETRON Dateien einen Überordner Namens ETRON zu erstellen - in diesem befinden sich dann die ETRON Verzeichnisse WW, ETRBUP und ETROFL (falls vorhanden)

    Durch die gesetzten sind die ETRON Verzeichnisse grundsätzlich bereits vor unberechtigtem Zugriff (auch aus dem Netzwerk geschützt), wenn auf allen ETRON Stationen derselbe Kassen Benutzer und Daten Benutzer verwendet wurde (oder der Kassen Benutzer zumindest kein Administrator ist).

    Es empfiehlt sich aber trotzdem die Freigabe folgendermaßen einzurichten:

    1. Anmelden als ETRDAT Benutzer

    2. Rechtsklick auf den ETRON Ordner, Klick „Eigenschaften“

    3. Klick auf Reiter Freigabe, Klick auf „Erweiterte Freigabe“

    4. Häkchen „Diesen Ordner freigeben“, Freigabename eintragen, Klick auf „Berechtigungen

    5. Den ETRDAT Benutzer hinzufügen und Vollzugriff zulassen, alle anderen Benutzer oder Gruppe entfernen

    6. Server und Freigabe auf allen ETRON-Stationen (auch HSTATION) im ESM eintragen

    7. Netzlaufwerkverbindung bei allen Stationen nach ETRON Start kontrollieren und Zugriff testen (man sollte auf die Daten über den Explorer nicht mehr zugreifen können)

    Verschlüsselung der Daten

    Für den Schutz der Daten bei Hardwarediebstahl muss eine Geräteverschlüsselung aktiviert werden. Dies kann sofern verfügbar Hardwareseitig oder durch erfolgen.

    Bezahlterminalmoduls
    Anbindung Bezahlterminals

    Der Benutzername darf nicht als Kennwort verwendet werden

    Drucker, PDF Creator und sonstige Peripherie einrichten und testen

    DSGVO
    DSGVO Moduls
    sichere Benutzerverwaltung
    Ordnerberechtigungen
    Bitlocker Aktivierung
    ETRON WIN RKSV FON Webservice Schnittstelle

    Allgemein

    Mit welchen Softwarepaketen unterstützt mich ETRON?

    Die ETRON RKSV-Pakete

    Was versteht man unter der Registrierkassenpflicht?

    Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Lösungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen

    Was ist die Belegerteilungsverpflichtung?

    Für jeden Unternehmer besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

    Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren.

    Siehe auch:

    Entspricht meine ETRON Software der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) die ab 4/2017 in Kraft tritt?

    ETRON Win

    ETRON Win entspricht ab der der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Ältere Versionen benötigen ein Software-Update.

    Die Programminformation Ihres ETRON Kassensystems finden Sie unter: Hauptauswahl > Service > Programminformation.

    Die ETRON Garantie

    Die ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH garantiert, dass die ETRON SRplus Software in vollem Umfang den für Österreich geltenden Kassenrichtlinien (§131 BAO), sowie den ab 2016 geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen – bekannt als »Registrierkassenpflicht« – entspricht. Für die ab 2017 geltende Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) garantiert ETRON ein kostenfreies Software-Update (für Neukunden ab 1.3.2015).

    ETRON onR

    Für ETRON onR ist die Umsetzung der RKSV für März 2017 geplant.

    Welche Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gibt es?

    Die Details sind im und in der Barumsatzverordnung näher geregelt. Die vorgesehenen Erleichterungen betreffen:

    • Umsätze im Freien – (ehemalige „Kalte Hände“- Regelung; bis 30.000 Euro Jahresumsatz, auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten, beispielsweise Maronibrater, Christbaumverkäufer)

    • Bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (beispielsweise kleine Feuerwehrfeste)

    • Umsätze in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten bis zu 30 000 Euro pro Kalenderjahr

    Was bedeutet RKSV?

    Die RKSV ist die Registrierkassensicherheitsverordnung welche in Österreich ab 1.4.2017 gilt.

    Wie verhindert die RKSV ab 4/2017 eine Manipulation?

    Jeder Beleg wird ab 4/2017 mit einem QR-Code versehen sein, dies ist nichts anders als eine Zeichenkette in computerlesbarer Form. In diesem QR-Code sind die wesentlichen Beleginhalte gespeichert, sowie ein Umsatzzähler und ein Verweis auf den letzten Beleg. Der Umsatzzähler ist einfach die Summe über die Barzahlungsbeträge aller bereits ausgestellten Belege. Der Verweis auf den letzten Beleg führt zu einer Verkettung der Belege, sodass keiner der vorhergehenden Belege geändert oder gelöscht werden kann. Die Inhalte des QR-Codes sind dabei auch digital signiert, was im Regelfall mit Signaturkarten ähnlich der Bürgerkarte vor sich geht. Aus diesem Grund sind eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig. Außerdem wird ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) geführt.

    Wenn der Umsatzzähler in der Signatur enthalten ist, kennt dann jeder meinen Umsatz?

    Nein, der Umsatzzähler ist zwar enthalten, aber in verschlüsselter Form. Es wird dabei eine AES256-Verschlüsselung angewendet, die nach Stand der Technik als sicher gilt.

    Was genau ist das Datenerfassungsprotokoll (DEP)?

    Ein Protokoll, das automatisch von der Kasse mitgeführt wird. Es enthält im Wesentlichen alle Beleginhalte und muss ab 4/2017 einem exakten Aufbau entsprechen. Dieser ist im Anhang der RKSV genau definiert, Beispiele finden sich auf der Infoseite der

    Wo kann ich die RK Signaturkarte erhalten?

    In Österreich werden diese von den Firmen A-TRUST und GLOBATRUST ausgegeben, sie werden aber auch in Verbindung mit Servicepaketen bei den ETRON Vertriebspartnern erhältlich sein. Wichtig ist, dass jeder Unternehmer seine eigene RKSV-Signaturkarte benötigt.

    Wird der Bondruck durch die Signierung 4/2017 wesentlich langsamer?

    Im Regelfall ist damit nicht zu rechnen, es wird von Signaturdauern im Zehntelsekundenbereich ausgegangen. Erfolgt die Signatur über das Internet kann dies aber auch natürlich – abhängig von der Verbindung – deutlich länger (Sekundenbereich) dauern.

    Was ist, wenn ich neu mit einer Kasse beginne, kann ich noch testen oder muss sofort alles aufgezeichnet werden?

    Erst mit der Anmeldung der Kasse bei Finanz Online gilt die Manipulationssicherheit, davor sind die Aufzeichnungen nicht nötig. Sobald die Kasse registriert ist, sind die Übungsumsätze wie Trainingsumsätze zu behandeln, d.h. diese sind extra aufzuzeichnen und am Beleg muss deutlich erkennbar „Trainingsmodus“ stehen.

    Ist eine Geldlade nötig?

    Nein, zwar wird eine absperrbare Geldlade in Geschäften mit hoher Kundenfrequenz durchaus sinnvoll sein, aber vorgeschrieben ist sie nicht. Es kann genauso gut eine normale Geldtasche verwendet werden (wichtig: privates Geld und Geld des Unternehmens sind zu trennen).

    Braucht auch die Zentrale die RKSV FON Webservice - Schnittstelle?

    Ja, denn die Meldungen werden in den Filialen nur erstellt aber nicht an das FinanzOnline gesendet. Diese Meldungen müssen vor der Übermittlung in der Zentrale geprüft und dann erst gesendet werden.

    Welche Daten stehen im QR-Code?

    1. Kassenidentifikationsnummer

    2. fortlaufende Nummer des Barumsatzes

    3. Datum und Uhrzeit der Belegausstellung

    4. Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt

    Wie sieht es mit Anzahlungen aus?

    Der Barzahlungsbetrag ist als Anzahlung registrierkassenpflichtig; ab 1.1.2017 mit Aufschlüsselung des Barbetrages nach Steuersätzen.

    Werden geparkte Vorgänge registriert oder erst der Druck des Bons?

    Die Daten werden erst beim Druck = Abschluss des Vorganges registriert und die Signatur erzeugt.

    Braucht man den Chip bzw. USB-Stick auf allen Stationen?

    Nur auf der HStation.

    Ist die Sicherheitseinrichtung immer am Computer angesteckt?

    Ja.

    Muss ich jeden Kassenplatz einzeln bei FinanzOnline registrieren?

    Da ein Kassenplatz eine Eingabestation ist muss eine einzelne Eingabestation, die auf ein eigenes DEP zugreift, in FinanzOnline registriert sein. Greifen mehrere Eingabestationen (Kassen) auf ein DEP - das auf der HStation liegt - zu, muss nur dieses in FinanzOnline registriert sein.

    Kann man eine Reserve Sicherheitseinrichtung erwerben?

    Natürlich. Es können mehrere eingerichtet sein. Fällt eine Sicherheitseinrichtung aus kann auf eine andere umgeschaltet werden.

    Kann mit der Vereinsregisternummer angemeldet werden?

    Nein. Für die Anmeldung muss eine der folgenden Nummern vorhanden sein:

    Welche Windows Version benötige ich mindestens?

    Wenn auf Ihren Computern Windows XP installiert ist, so ist ein Upgrade auf zumindest Windows 7 erforderlich! Ist ein Kartenleser auf einem Windows Server Version 2008 oder früher installiert so kann für eine korrekte Funktionsweise nicht garantiert werden.

    Falls schon lange keine Updates in Windows 7 mehr installiert wurden, empfiehlt sich die und dann die restlichen Updates.

    Was ist ein Schlussbeleg?

    Im Fall einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse (Abs. 1 Z 3) hat der Unternehmer einen Schlussbeleg mit Betrag Null (0) zu erstellen. Der Schlussbeleg ist auszudrucken und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

    Muss auch auf Plätzen an denen nicht kassiert wird Windows 7 oder höher installiert sein?

    Es kann sein dass ETRON als Ganzes oder die Kassa nicht startet oder keine gültigen Belege ausgegeben werden, wenn eine Windows-Version kleiner als Windows 7 installiert ist.

    Weitere FAQ´s

    Weitere Fragen und Antworten sind .

    Waagen

    Voraussetzungen

    • Dialog06-Protokoll (getestet mit Waagen von Toperczer)

    Kantinenumsätze eines gemeinnützigen Vereins bis zu 30 000 Euro pro Kalenderjahr, wenn diese Kantine nicht mehr als 52 Tage im Kalenderjahr betrieben wird
  • Buschenschankumsätze soweit sie innerhalb von 14 Öffnungstagen im Kalenderjahr erzielt werden und dabei 30 000 Euro nicht überschreiten

  • Warenausgabe- u. Dienstleistungsautomaten bis zu einem Einzelumsatz von 20 Euro (beispielsweise Zigarettenautomat, Tischfußballautomat)

  • Fahrausweisautomaten

  • Onlineshop (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungsempfänger)

  • Umsatzzähler (verschlüsselt AES 256)

  • Seriennummer Signatur- /Siegelzertifikat

  • Signatur- /Siegelwert des vorhergehenden Barumsatzes des DEP (Verkettungswert)

  • "Was muss auf dem Kassenbeleg stehen?"
    § 131 Abs. 4 BAO
    RIS Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem
    A-Sit Plus GmbH.
    6)
    UID-Nummer
    Steuernummer
    GLN Nummer
    Installation des Convenience Rollups
    von der WKO zusammengetragen

    TARA-Funktion deaktivierbar

  • Kundendisplay

  • Entsprechende Anschlüsse (USB / Seriell / etc.)

  • Um einen rechtlich einwandfreien Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig, dass eine Konformitätsfeststellung für das Gesamtsystem (Waage + KassenPC) gemacht wird. Dies ist vor Inbetriebnahme zu erledigen.

    Für die Konformitätsfeststellung wird die CE-Erklärung des Kassensystems benötigt. Soll eine Waage an ein vorhandenes POS-System angeschlossen werden, muss die CE-Erklärung dieses POS-Systems vorab an uns übermittelt werden.

    Durchgeführt wird die Konformitätsfeststellung ausschließlich durch Techniker unserer Partnerfirma für Waagen der Marken Mettler und Dibal.

    Dieser Verbund Waage und POS Hardware bildet danach ein gemeinsames System und darf ohne neuerliche Feststellung der Konformität nicht verändert werden.

    Bestellung

    Nach der Bestellung bei ETRON wird die Waage zusammen mit dem Termin für die Konformitätsfeststellung bestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Wochen. Die Kosten für die Konformitätsfeststellung sind je nach Standort und Waage unterschiedlich.

    Funktionen

    Diese Funktionen stehen bei der Wiegung zur Verfügung

    Parken auf Mitarbeiternummer

    Eine begonnene Erfassung wird unter dem aktuellen Mitarbeiter gespeichert und auf einen anderen Mitarbeiter gewechselt.

    Ablauf :

    Durch drücken einer Mitarbeitertaste wird die aktuelle Erfassung unter der aktuellen Mitarbeiternummer gespeichert und auf die gedrückte Mitarbeiternummer gewechselt.

    Sind unter der Mitarbeiternummer Positionen von einem früheren Wechsel gespeichert werden diese geladen.

    Die Erfassung wird fortgesetzt.

    Einstellungen :

    Am Panel werden Tasten mit Mitarbeiternummern festgelegt.

    Tara Wiegung

    Ein Behälter wird gewogen und als Tara von der darauffolgenden Wiegung abgezogen.

    Ablauf :_

    Behälter auflegen und „Tara“ Taste drücken.

    Ware wiegen.

    Das zuvor gewogene Tara wird abgezogen.

    Einstellungen :

    Am Panel wird eine „Tara“ Taste festgelegt.

    Der Artikel muss den Text „Tarataste“ haben

    Tara Wiegung Speicher

    Ein Behälter wird gewogen und als Tara auf einen Speicherplatz gespeichert. Das gewogene Tara kann später von einer Wiegung abgezogen werden.

    Ablauf :_

    • Behälter auflegen und „Tara 1“ Taste drücken.

    • Es erscheint eine Meldung über das gewogene Tara.

    • Beliebige Aktionen ausführen.

    • Drücken der Taste „Tara 1“.

    • Das Auf der Taste gespeicherte Tara wird geladen.

    • Ware wiegen.

    • Das gewogene Tara wird abgezogen.

    Einstellungen :

    Am Panel wird eine „Tara 1“ bis „Tara 9“ Taste festgelegt.

    Der Artikel muss den Text „Tarataste-“ + Speicherplatznummer haben. z.B. „Tarataste-1“

    Fixtara

    Am Panel wird eine Taste mit einem fixen Tara Gewicht platziert. Durch Drücken der Taste wird das hinterlegte Gewicht als Tara von der nächsten Wiegung abgezogen.

    Ablauf :_

    • „Tara 123g“ Taste drücken.

    • Ware wiegen.

    • Es werden 123g als Tara abgezogen.

    Einstellungen :

    Am Panel wird eine „Tara 123g“ Taste festgelegt.

    Der Artikel muss den Text „Fixtara-“ + Gewicht haben haben. z.B. „Fixtara-123“

    Preiskorrektur

    Am Panel wird eine Taste mit einer Preiskorrektur Funktion platziert. Bei der Wiegung kann dann der Kilopreis geändert werden.

    Ablauf :_

    • „Preiskorrektur“ Taste drücken.

    • Ware wiegen.

    • Vor der Wiegung wird ein Fenster zum ändern des Kilopreises angezeigt.

    Einstellungen :

    Am Panel wird eine „Preiskorrektur“ Taste festgelegt.

    Der Artikel muss den Text „Waage-Preiskorrektur“ haben haben.

    Tara Null

    Am Panel wird eine Taste platziert mit der die Waage ohne Neustart auf Null tariert werden kann.

    Diese Funktion wird von der Waage nur geringfügige Abweichungen von ein paar Gramm zugelassen. Für größere Abweichungen muss ein Neustart der Waage erfolgen.

    Ablauf :_

    • Wiegeplatte entlasten

    • „Tara Null“ Taste drücken

    Einstellungen :

    Am Panel wird eine „Tara Null“ Taste festgelegt.

    Der Artikel muss den Text „Waage-Tara-Null“ haben haben.

    Störung Gewichtsensor

    Durch Vibrationen kann es zu einer Störung des Gewicht Sensor kommen. In diesem Fall wird als Gewicht „——–“ angezeigt.

    Es erscheint dann die Meldung.

    Diese Frage mit Ja beantworten.

    Getestete Waagen

    Firma
    Produkt

    Mettler

    Checkoutwaagen Familie Ariva B, S und H.

    Mettler

    DIVA

    Mettler

    VIVA

    Bizerba

    CS 300

    Wenn Sie wissen möchten ob Ihre Waage unterstützt wird und diese nicht in unserer Auflistung finden können, bitten wir Sie sich direkt an Ihren Waagen-Hersteller zu wenden und die oben genannten Anforderungen mitzuteilen.

    Waagen - Lexikon

    Wiegebereich

    Der Wiegebereich ist die Angabe des minimalen- und maximalen Gewichtes und deren Unterteilung der Wiegeschritte.

    Gebräuchliche Wiegebereiche

    1 g - 6.000 g
    Teilung 1 g bis 3 kg / 2 g bis 6 kg

    2 g - 15.000 g

    Teilung 2 g bis 6 kg / 5 g bis 15 kg

    5 g - 30.000 g

    Teilung 5 g bis 15 kg / 10 g bis 30 kg

    Tarierung

    Die Tarierung wird in ETRON hinterlegt und entsprechend durchgeführt. Eine Tarierung an der Waage ist nicht möglich.

    Eichung

    Die Waage ist bereits beim Kauf geeicht. Nacheichungen sind im entsprechenden Zeitraum mit der Waagenfirma direkt durchzuführen.

    Das Jahr der Nacheichung wird per Aufkleber auf der Waage vermerkt.

    Es wird ein Artikel gewogen und verbucht. Am Bon stehen die Wiegedaten und eine ID. Über Funktion > Wiegedatenprüfung wird Fenster geöffnet, in dem das Datum und die ID vom Bon einzugeben sind:

    Das Ergebnis muss mit den Daten am Bon übereinstimmen:

    Anbindung ETRON Win

    Erforderlich ist der Erwerb der .

    ETRON Win kann im oder während des Kassiervorganges mit Wiegungen durchführen.

    Anbindung ETRON onR

    Erforderlich ist die Aktivierung des ETRON onR Waagenanbindungsmoduls. Für die Einrichtung, siehe Waagenanbindung ETRON onR

    Unterstützung

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den ETRON Support.

     Problem mit Gewichtsensor!
     Treibersoftware neu starten?
    5.759
    Passwort gesetzt
    Passwort gesetzt
    Benutzerpin
    Benutzergruppenverwaltung
    Benutzerlevelverwaltung
    Funktionen beschränken
    Menüpunkte beschränken
    an und abzumelden
    Benutzeranmeldung
    321 "Kundenantrag prüfen" -> "Prüfung V2/Formulardruck".
    "Diverses" -> "733 Kundenantrag Signaturtexte"
    Grundwerteeinstellung 736
    Grundwerteeinstellung 737
    Mitarbeiterstamm
    Stammdaten > Grundwerte Definition > Passworte
    Passwortverwaltung
    Angemeldete Mitarbeiter
    Benutzergruppenverwaltung
    Benutzerlevelverwaltung
    Benutzerlevel
    Benutzergruppe
    Passwort
    Mitarbeiterkarte
    Mitarbeiterkarten
    Etikettencode
    Benutzeranmeldung
    ETRON SIGNPAD Modul
    "Diverses" -> "733 Kundenantrag Signaturtexte"
    "Diverses" -> 735 "Kundenantrag Felder für Sign Pad"
    "Diverses" -> 734 "Kundenantrag nach Signierung ausdrucken"
    "Diverses" -> 734 "Kundenantrag nach Signierung ausdrucken"
    "Diverses" -> 735 "Kundenantrag Felder für Sign Pad"
    Version 5.719
    Waagenmodul-Lizenz
    Verpackungsmodus
    Waagenartikeln