Endbeleg, Schlussbeleg drucken
Die Meldung ist laut Bundesministerium für Finanzen nur dann erforderlich, wenn die Registrierkasse geplant dauerhaft außer Betrieb genommen wird – NICHT bei Betriebsferien oder zwischen den Saisonen bei einem Saisonbetrieb.
Ein RKSV Startbeleg muss bereits vorhanden sein
RKSV Endbeleg darf nicht vorhanden sein
Keine Sitzung darf eröffnet sein
Ein Benutzer muss ausgewählt sein
Richtigen Drucker hinterlegen oder Browser Druck für PDF-Datei
Der Button "Rksv Endbeleg" kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ausgewählt werden.
Vor dem Druck wird noch gewarnt, dass diese Kasse endgültig geschlossen wird und es wird nach dem Passwort der Kasse gefragt.
Der RSKV Endbeleg meldet den Kassenplatz beim FinanzOnline Portal ab und macht diese für weitere Aktionen unnutzbar. Der Kassenplatz wird somit stillgelegt.