EC-Kartenlesegerät

Zahlungsterminal Fehlermeldungen, Bezahlterminal Fehlermeldungen, Terminal Fehlermeldungen

Es konnte keine Verbindung mit dem BZT hergestellt werden

Wenn keine Verbindung zum Terminal hergestellt werden kann, sollten die folgenden Punkte überprüft werden:

  1. Protokoll

    • Prüfen, ob das korrekte Protokoll (z. B. ZVT, TIM, etc.) in ETRON onRetail UND am Terminal hinterlegt ist.

  2. IP-Adresse

    • Kontrolle, ob die am Terminal vergebene IP-Adresse mit dem Netzwerk übereinstimmt.

    • Testen, ob die IP-Adresse erreichbar ist („ping“).

    Ping-Befehl unter Windows ausführen:

    • Eingabeaufforderung öffnen: Tasten Windows + R drücken, cmd eingeben und mit Enter bestätigen.

    • Ping-Befehl eingeben: ping [IP-Adresse]

    • Beispiel: ping 8.8.8.8

  3. Port

    • Überprüfen, ob der richtige Port hinterlegt ist.

  4. ETRON Hardware Service (HWS)

    • Installation des Programms sicherstellen. Dokumentation: ETRON Hardware Service (HWS)

    • Nach der Installation in den Kasseneinstellungen bis zur Kachel „Bezahlterminal“ scrollen und Tag beenden auswählen. Bezahlterminal

    • Es öffnet sich ein Windows-Fenster mit der Aufforderung, das Programm bztcon.exe im Netzwerk zuzulassen. Diese Meldung bestätigen. Danach läuft das Programm dauerhaft im Hintergrund.

  5. DHCP-Pool (im Netzwerk)

    • Prüfen, ob ein DHCP-Pool im Netzwerk statische IP-Adressen blockiert.

    • Falls erforderlich, Konfiguration anpassen, um statische Adressen zuzulassen.

  6. Weitere Schritte

    • Sollte die Fehlermeldung weiterhin bestehen, müssen die Einstellungen gemeinsam mit dem Zahlungsanbieter am Terminal überprüft werden.

Die Meldung hat nur einen Fehlercode

Wenn ausschließlich die Meldung z.B. „Fehlercode: 1“ angezeigt wird und keine weiteren Informationen vorhanden sind, stammt dieser Hinweis direkt vom Terminal.

Die Bedeutung des Codes kann folgendermaßen ermittelt werden:

  • Über eine Suche in einer Suchmaschine mit der Kombination „Fehlercode + [Terminalmodell]“

  • Durch direkte Rückfrage beim zuständigen Zahlungsanbieter

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