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Um Ihre Kasse und Warenwirtschaft den rechtlichen Vorschriften und Richtlinien Ihres Landes entsprechend in Betrieb zu nehmen und zu verwenden, muss die jeweilige Fiskalisierung konfiguriert und aktiviert werden.
Alternative Suchbegriffe: FON, FinanzOnline, Teilnehmer-ID, Benutzer-ID, PIN, User
Die nachstehenden Informationen sind im „BMF Handbuch Registrierkassen“ zu finden und betreffen nicht ETRON onRetail, sondern das FinanzOnline Portal!
HANDBUCH als PDF (4.1.1 und 4.1.2): siehe: 4.1.1. Benutzer für Funktion „Registrierkassen“
Diese drei Felder werden im onRetail RKSV Modul zusätzlich zu Unternehmensname und Ordnungsbegriff (Steuernummer oder ATU Nummer) benötigt. Teilnehmer-ID: 2345234xNr (schon fix im FON vergeben) Benutzer-ID: KassaJOVIC1 (frei wählbar) PIN: Reb1967!B (frei wählbar)
Um im ETRON onRetail System einen FON User hinzufügen zu können, muss ein neuer Benutzer im FinanzOnline-Portal erstellt werden. Dieser verlangt 3 Felder (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID, PIN).
Die Teilnehmer-ID wird vom FinanzOnline selber vergeben und kann nicht mehr verändert werden!
Für die zwei weiteren Felder Benutzer-ID und PIN wählen Sie im FinanzOnline-Portal aus dem DropDown-Feld Eingaben die Option Registrierkassen aus:
Ihnen wird eine Liste aller Formulare für Registrierkassenangaben angezeigt. Unter der Überschrift Benutzeranlage finden Sie "Anlegen eines Benutzers für Registrierkassen-Webservice". Dieses Formular auswählen:
In diesem Formular können Sie sich eine eigene Benutzer-Identifikation, sowie den PIN, vergeben:
Anschließend den Anlegen-Button für das Speichern auswählen.
Diese Informationen sind später bei der RKSV Einrichtung und das Hinzufügen eines FON Users auf der Verwaltungsoberfläche von ETRON onRetail notwendig.
Registrierkassensicherheitsverordnung Österreich
Alles rund um das Thema Registrierkassensicherheitsverordnung.
Alternative Suchbegriffe: RKSV Modul, FON User, FinanzOnline User
Für die korrekte Belegsignierung muss ein RKSV Modul erstellt und konfiguriert werden.
Es wird nur ein Modul für alle Kassen benötigt!
Auf der Verwaltungsoberfläche unter Einstellungen > RKSV > RKSV Modul erstellen auswählen:
Durch die Auswahl wird dieses Fenster geöffnet:
In diesem Fenster werden der Unternehmensname, E-Mail (am besten dieselbe E-Mail, die auch im FinanzOnline-Portal verwendet wird) und eine Option der angegebenen Ordnungsbegriffe für die Erstellung eines RKSV Moduls benötigt.
UID: Umsatzsteueridentifikationsnummer
GLN: Global Location Number
Steuernummer
Achten Sie darauf, dass alle geforderten Daten richtig angegeben werden, bevor Sie auf "RKSV Modul erstellen" klicken!
Werden Fehler nach der Erstellung des RKSV Moduls entdeckt, kann eine Information nicht mehr verändert werden. Das Modul muss in der Listenansicht durch Aktion > Archivieren archiviert und ein neues RKSV Modul erstellt werden. Für Hilfe, wenden Sie sich an unser ETRON Support!
Falls eine oder mehrere Kassen schon bereits angelegt aber noch nie benutzt wurden, werden diese unter RKSV Kassen aufgelistet:
Kassenplätze können nur fiskalisiert werden, wenn diese noch keinen einzigen Beleg verbucht haben. Hat Ihre Kassa bereits Belege erstellt, dann muss sie archiviert und eine neue Kassa erstellt und die RKSV aktiviert werden!
Unter Einstellungen > Kasse > Kassen wählen Sie Ihren neu angelegten Kassenplatz aus und drücken auf den "RKSV aktivieren"-Button.
Nach Auswahl aktualisiert sich die Seite und das Feld "Fiskalisierung außer Betrieb" ändert sich auf "Fiskalisierung in Betrieb".
Um für eine automatische Übertragung an das Finanzamt zu gewährleisten, muss noch als Endschritt ein sogenannter FON User hinzugefügt werden. Dieser entspricht dem FinanzOnline RKSV Webservice Benutzer, und erlaubt es ETRON onRetail die für die Fiskalisierung vorgeschriebenen Daten - Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege und die Ausfallsmeldungen - automatisch an FinanzOnline zu übertragen. Damit eine automatische Übertragung der Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege und die Ausfallsmeldungen zu FinanzOnline erfolgen kann, kann ein FON User in unserem System angelegt werden.
Um diesen Schritt in Ihrer Verwaltungsoberfläche durchnehmen zu können, müssen Sie in Ihrem FinanzOnline bereits einen FinanzOnline RKSV Webservice Benutzer angelegt haben.
FON User Eingabe unter Einstellungen > RKSV anklicken:
Ein Fenster öffnet sich, welches die Daten des FinanzOnline RKSV Webservice Benutzers anfordert:
Wenn die angefragten Daten eingetragen worden sind, kann das Formular bestätigt werden.
Nachdem die Fiskalisierung mit dem RKSV-Modul eingerichtet wurde, muss die Fiskalisierung durch das Erstellen des Startbelegs gestartet werden. Der Startbeleg wird automatisch beim Start der nächsten Sitzung erstellt.
Ist während der Einrichtung des RSKV-Moduls eine Kassensitzung aktiv, so muss diese beendet und eine neue Sitzung gestartet werden um den Startbeleg zu erstellen.
Um zu überprüfen, ob der Startbeleg (1. Nullbeleg) erfolgreich an FinanzOnline übertragen wurde, kontrollieren Sie die FON Meldungen.
Alternative Suchbegriffe: Datenerfassungsprotokoll, DEP7
Das Datenerfassungsprotokoll (DEP oder DEP7 genannt) kann hier exportiert werden:
Danach die gewünschte Kasse auswählen, für die der Export gemacht werden soll.
Das DEP wird als Download im JSON-Format zur Verfügung gestellt und kann dann so direkt an das Finanzamt übergeben werden.
Alternative Suchbegriffe: FinanzOnline Meldung, Meldepflicht, RKSV, Kassa soll bei FinanzOnline registriert werden
Unter Einstellungen > RKSV > FON Meldungen finden sich alle relevanten Meldungen an FinanzOnline.
Folgende Meldungen werden gesendet:
Kassen-Registrierung
Es kann sein, dass Belege nicht sofort nach dem Anlegen eines FON Users an FinanzOnline übertragen werden. Ein automatisierter Transfer wird in einem stündlichen Intervall ausgeführt, daher ist die Dauer der Ausführung manchmal kürzer oder länger.
Um die entsprechenden Belegtypen zu filtern, gehen Sie einfach auf Einstellungen > RKSV > FON Meldungen und setzen dort unter Filter > Benutzerdefinierten Filter hinzufügen > Receipt Type.
So können Sie sich zum Beispiel Ihre Monats und Jahresbelege Ihrer Kassenplätze anzeigen lassen.
FON Meldungen werden über einen CronJob abgearbeitet und sind somit nicht sofort aber binnen einiger Minuten nach Erstellung, zum Beispiel eines Nullbelegs, sichtbar.
Alternative Suchbegriffe: Null, Start, Monat, Jahr, Schluss, Beleg
Der Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg und Schlussbeleg sind sogenannte „Nullbelege“ die keine Summen enthalten! Befolgen Sie hier, wie ein Nullbeleg gedruckt werden kann. Die Monats- und Jahresbelege werden automatisch durch das RKSV Sorglos Paket für Sie erstellt.
Nach erfolgreicher RKSV Einrichtung werden erstellte Nullbelege automatisch an FinanzOnline übertragen.
Der Startbeleg muss üblich innerhalb einer Woche nach Erstellung an das Finanzamt übermittelt werden, damit Ihre Kassa beim Finanzamt registriert werden kann. Dies wird durch die RKSV Einrichtung in unserem System automatisch für Sie gemacht.
Nach dem Einrichten des Kassenplatzes und des RKSV Moduls muss ein Startbeleg erzeugt werden, welcher automatisch bei Eröffnung der ersten Sitzung (solange der Kassenplatz mit dem RKSV Modul verbunden ist) angefordert wird. Dieser Schritt schließt die Inbetriebnahme des Kassenplatzes ab. Danach können gesetzeskonforme Belege erstellt werden.
Mit diesem Beleg kann auch gleich durch einen Scan-Test sichergestellt werden, dass die Fiskalisierung finanzkonform ist. Dazu kann die BMF Belegcheck-App - für Android oder iPhone - verwendet werden.
Nach dem Erstellen des Startbeleges wird dieser durch das RKSV Modul im ETRON onRetail System an FinanzOnline weitergeleitet. Der Status der Übermittlung kann unter Einstellungen > RKSV > FON Meldungen eingesehen werden.
In den folgenden Fällen ist ein Nullbeleg unbedingt erforderlich:
Nachsignierung von Belegen nach Wiederherstellen der Funktionalität nach einem Ausfall der Signatureinheit
Nachsignierung von Belegen nach dem Beenden des Notfallmodus
Links oben auf der Kassenoberfläche ist das Auswahlmenü, wo auch jederzeit ein Nullbeleg erstellt werden kann.
Nach der Bestätigung wird der Nullbeleg gedruckt.
Der Monatsbeleg sollte der letzte Beleg sein, der zum letzten Tag des Monats gedruckt wird, bevor der nächste Verkauf im neuen Monat stattfindet. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg.
Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg
Um einen Monatsbeleg zu drucken wird hierfür zum Monatsende ein Nullbeleg gedruckt. Siehe Nullbeleg drucken.
Der Jahresbeleg wird durch das ETRON onRetail Sorglos Paket automatisch an das Finanzamt übertragen, wenn die Kasse im neuen Jahr das erste Mal aufgerufen wird.
Am Jahresende wird statt dem Monatsbeleg ein Jahresbeleg fällig.
Unternehmer haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren.
Bei Saisonbetrieben (z.B. Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch vorzeitig zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Jahresbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, sofern dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche).
Bei Betrieben, die rund um die Uhr geöffnet haben, kann, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt, der Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen werden. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.
Die Übermittlung an FinanzOnline muss in jedem Fall spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Unser System erstellt und überträgt den Jahresbeleg automatisch. Bitte überprüfen Sie in den FON Meldungen, ob die Übertragung erfolgreich war.
Sollte vor Jahresende bereits ein Jahresbeleg benötigt werden (Saisonbetriebe, Beendigung der Geschäftstätigkeit,..) dann wird ein Nullbeleg als Jahresbeleg akzeptiert.
Es dürfen danach keine weiteren Umsätze vor dem neuen Jahr getätigt werden. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten. Sollte darauffolgend im neuen Jahr von ETRON automatisch ein Jahresbeleg erstellt werden, so muss dieser in diesem Fall nicht mehr an das Finanzamt übermittelt werden.
Um einen Jahresbeleg zu drucken wird hierfür zum Jahresende ein Nullbeleg gedruckt. Siehe Nullbeleg drucken.
Die Meldung ist laut Bundesministerium für Finanzen nur dann erforderlich, wenn die Registrierkasse geplant dauerhaft außer Betrieb genommen wird – NICHT bei Betriebsferien oder zwischen den Saisonen bei einem Saisonbetrieb.
Der angemeldete Benutzer braucht die Benutzerrolle: RKSV Endbeleg
In den Einstellungen über der Kassenoberfläche gibt es ein eigenes Kästchen, um den Schlussbeleg drucken zu können.
Falls der Button ausgegraut ist, muss eine bestehende Sitzung geschlossen werden. Sollte er noch immer grau angezeigt werden, sollten die Stammdaten nochmals aktualisiert werden. Vergewissern Sie sich, dass der angemeldete Benutzer über die RKSV Endbeleg Rolle verfügt.
Wenn der Button ausgewählt wurde, wird noch gewarnt, dass diese Kasse endgültig geschlossen wird und es wird nach dem Passwort des angemeldeten Benutzers gefragt.
In der Übertragungsübersicht sind die aktuellen Belege ersichtlich und können nochmals gedruckt werden.
Es kann auch jeder Beleg über die Funktion Beleg nachdrucken in der POS gesucht und gedruckt werden.
Alternative Suchbegriffe: FinanzOnline Belegüberprüfung, Belegprüfung, Wie werden Nullbeleg, Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg, Schlussbeleg überprüft
Bitte folgen Sie der offiziellen Beschreibung des Finanzministeriums:
Technische Sicherheitseinrichtung
Als Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Der Begriff stammt aus der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), welche ab 1. Januar 2020 die vollständige, unveränderte und manipulationssichere Speicherung von Geschäftsvorfällen und einiger weiterer Vorgänge verlangt. Man spricht hier auch von „Fiskalisierung“. Ein TSE ist somit für den gesetzeskonformen Betrieb einer Kasse in Deutschland zwingend erforderlich. Mehr Informationen unter https://www.etron.de/blog/wissen/tse-kasse/.
Seit dem 1. April 2021 ist die letzte Schonfrist vorbei und jede Kasse muss über eine TSE verfügen.
Ausgenommen von der TSE-Pflicht sind lediglich Kassen, die nicht im Produktivbetrieb eingesetzt werden und somit keine gesetzeskonformen Belege erstellen müssen, also beispielsweise Kassen, die für Schulungen eingesetzt werden oder Testversionen von ETRON onRetail.
Bei ETRON onRetail kommt eine sogenannte Cloud-TSE zum Einsatz. Dadurch wird vor Ort an der Kasse keine spezielle TSE-Hardware benötigt. Stattdessen wird die TSE-Funktion über das Internet bereitgestellt. Einmal aktiviert erfolgt die Wartung der TSE automatisch durch ETRON und Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern.
Die Abkürzung steht für “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme”. Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem nutzen, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden müssen. Sehr vereinfacht ausgedrückt definiert die DSFinV-K, wo und in welcher Form ein Datensatz bei der Buchführung eingetragen werden muss. Sie ist auch als “einheitlicher Datenstandard” bekannt.
Die TSE Datensicherung ist ein *.tar File und die Schnittstelle entspricht der Version 2.3.
Unter dem Menüpunkt Kasse kann innerhalb der erweiterten Optionen DSFinV-K für den Download ausgewählt werden. Es gibt keine Sammeldatei, daher muss dies für jeden Kassenplatz einzeln gemacht werden.
Der Button TSE Aktivieren erscheint nur bei Kassenplätzen welche noch keine Belege verbucht haben. Für diese Funktion ist die Userrolle Manager notwendig.
Um Ihre Kasse mit einer TSE auszustatten, wählen Sie den gewünschten Kassenplatz aus. Gehen Sie dafür unter Kasse > Kassen > Kassen. Klicken Sie nun beim gewünschten Kassenplatz auf "TSE Aktivieren".
Sollten Sie zum ersten mal eine TSE für Ihre Instanz aktivieren, dann erscheint folgendes Datenerhebungsformular. Füllen Sie die Daten unbedingt korrekt aus. Durch den Button "Auftrag" wird sofort eine Bestellung und Aktivierung ausgelöst, welche sich nicht rückgängig machen lässt.
Bitte achten Sie besonders auf die Richtigkeit der eingegebenen Daten! Diese werden mit der TSE verknüpft und an das Finanzamt gemeldet. Falsche oder fehlerhafte Angaben können steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Haftung für falsch eingegebene Informationen und dadurch entstehende Schäden & Kosten liegen bei Ihnen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
Bei TSE Aktivierungen weiterer Kassenplätze klicken Sie einfach wie gewohnt auf den Button "TSE Aktivieren"
Nun muss noch einmal die Bestellung über den Button "Auftrag" bestätigt werden.
Achtung: Eine TSE Bestellung stellt einen Vertragsabschluss mit ETRON und unserem Fiskalisierungspartner da, welcher ausschließlich jährlich gekündigt werden kann.
Sobald die TSE-Einheit für die Kasse verfügbar ist, wird dies in der Verwaltungsoberfläche bei der jeweiligen Kasse angezeigt (Kasse -> Kassen). Ist die Kasse mit "Fiskalisierung Aktiv" markiert, so ist die TSE-Einheit aktiviert und die Kasse somit für den gesetzeskonformen Betrieb bereit.
Um auch in der Kassenoberfläche zu überprüfen ob die TSE-Einheit aktiv ist, wechseln wir zur Sitzungsverwaltung der Kassenoberfläche indem wir auf das Menüsymbol in der linken oberen Bildschirmecke klicken und Einstellungen auswählen. Im Bereich „Kasse verbinden“ sollte bei der Kasse „Fiskalisierung in Betrieb“ angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall muss die Kasse gegebenenfalls aktualisiert werden. Klicken Sie dazu im Bereich „Sonstiges“ auf Aktualisiere Stammdaten & Einstellungen.
Um einen weiteren Kassenplatz zur TSE hinzuzufügen, gehen Sie unter Einstellungen > Point of Sale > Kassen zum gewünschten Kassenplatz und wählen Sie TSE aktivieren.
Nach dem Klicken auf den Button TSE Aktivieren erscheint ein Fenster indem Sie den ausgewählten Kassenplatz überprüfen und einen eigenen Admin PIN festlegen. Diesen PIN benötigen Sie für den Fall eine Abschaltung ihrer TSE. Wenn Sie alle Daten überprüft und eingegeben haben können Sie anschließend die Einrichtung abschließen.
Der Admin PIN muss mindestens 6 Stellen aufweisen.