Alternative Suchbegriffe: Null, Start, Monat, Jahr, Schluss, Beleg
Der Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg und Schlussbeleg sind sogenannte „Nullbelege“ die keine Summen enthalten! Befolgen Sie hier, wie ein Nullbeleg gedruckt werden kann. Die Monats- und Jahresbelege werden automatisch durch das RKSV Sorglos Paket für Sie erstellt.
Nach erfolgreicher RKSV Einrichtung werden erstellte Nullbelege automatisch an FinanzOnline übertragen.
Der Startbeleg muss üblich innerhalb einer Woche nach Erstellung an das Finanzamt übermittelt werden, damit Ihre Kassa beim Finanzamt registriert werden kann. Dies wird durch die RKSV Einrichtung in unserem System automatisch für Sie gemacht.
Nach dem Einrichten des Kassenplatzes und des RKSV Moduls muss ein Startbeleg erzeugt werden, welcher automatisch bei Eröffnung der ersten Sitzung (solange der Kassenplatz mit dem RKSV Modul verbunden ist) angefordert wird. Dieser Schritt schließt die Inbetriebnahme des Kassenplatzes ab. Danach können gesetzeskonforme Belege erstellt werden.
Mit diesem Beleg kann auch gleich durch einen Scan-Test sichergestellt werden, dass die Fiskalisierung finanzkonform ist. Dazu kann die BMF Belegcheck-App - für Android oder iPhone - verwendet werden.
Nach dem Erstellen des Startbeleges wird dieser durch das RKSV Modul im ETRON onRetail System an FinanzOnline weitergeleitet. Der Status der Übermittlung kann unter Einstellungen > RKSV > FON Meldungen eingesehen werden.
In den folgenden Fällen ist ein Nullbeleg unbedingt erforderlich:
Nachsignierung von Belegen nach Wiederherstellen der Funktionalität nach einem Ausfall der Signatureinheit
Nachsignierung von Belegen nach dem Beenden des Notfallmodus
Links oben auf der Kassenoberfläche ist das Auswahlmenü, wo auch jederzeit ein Nullbeleg erstellt werden kann.
Nach der Bestätigung wird der Nullbeleg gedruckt.
Der Monatsbeleg sollte der letzte Beleg sein, der zum letzten Tag des Monats gedruckt wird, bevor der nächste Verkauf im neuen Monat stattfindet. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg.
Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg
Um einen Monatsbeleg zu drucken wird hierfür zum Monatsende ein Nullbeleg gedruckt. Siehe Nullbeleg drucken.
Der Jahresbeleg wird durch das ETRON onRetail Sorglos Paket automatisch an das Finanzamt übertragen, wenn die Kasse im neuen Jahr das erste Mal aufgerufen wird.
Am Jahresende wird statt dem Monatsbeleg ein Jahresbeleg fällig.
Unternehmer haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren.
Bei Saisonbetrieben (z.B. Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch vorzeitig zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Jahresbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, sofern dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche).
Bei Betrieben, die rund um die Uhr geöffnet haben, kann, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt, der Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen werden. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.
Die Übermittlung an FinanzOnline muss in jedem Fall spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Unser System erstellt und überträgt den Jahresbeleg automatisch. Bitte überprüfen Sie in den FON Meldungen, ob die Übertragung erfolgreich war.
Sollte vor Jahresende bereits ein Jahresbeleg benötigt werden (Saisonbetriebe, Beendigung der Geschäftstätigkeit,..) dann wird ein Nullbeleg als Jahresbeleg akzeptiert.
Es dürfen danach keine weiteren Umsätze vor dem neuen Jahr getätigt werden. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten. Sollte darauffolgend im neuen Jahr von ETRON automatisch ein Jahresbeleg erstellt werden, so muss dieser in diesem Fall nicht mehr an das Finanzamt übermittelt werden.
Um einen Jahresbeleg zu drucken wird hierfür zum Jahresende ein Nullbeleg gedruckt. Siehe Nullbeleg drucken.
Die Meldung ist laut Bundesministerium für Finanzen nur dann erforderlich, wenn die Registrierkasse geplant dauerhaft außer Betrieb genommen wird – NICHT bei Betriebsferien oder zwischen den Saisonen bei einem Saisonbetrieb.
Der angemeldete Benutzer braucht die Benutzerrolle: RKSV Endbeleg
In den Einstellungen über der Kassenoberfläche gibt es ein eigenes Kästchen, um den Schlussbeleg drucken zu können.
Falls der Button ausgegraut ist, muss eine bestehende Sitzung geschlossen werden. Sollte er noch immer grau angezeigt werden, sollten die Stammdaten nochmals aktualisiert werden. Vergewissern Sie sich, dass der angemeldete Benutzer über die RKSV Endbeleg Rolle verfügt.
Wenn der Button ausgewählt wurde, wird noch gewarnt, dass diese Kasse endgültig geschlossen wird und es wird nach dem Passwort des angemeldeten Benutzers gefragt.
In der Übertragungsübersicht sind die aktuellen Belege ersichtlich und können nochmals gedruckt werden.
Es kann auch jeder Beleg über die Funktion Beleg nachdrucken in der POS gesucht und gedruckt werden.