Schlussbeleg drucken

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Ein Schlussbeleg wird nur erstellt, wenn die Kassa - nicht ein einzelnes Eingabegerät - stillgelegt (z. B.: Geschäftsauflösung) wird oder aufgrund eines DEP Fehlers die Notwendigkeit besteht.

Nach der Durchführung des Schlussbeleges sollte unbedingt die Kassa gesichert werden. Der Schlussbeleg wird dabei auch gesichert.

Vor der endgültigen Durchführung kommt eine Abfrage:

Es wird der Schlussbeleg in der Kassa erstellt und gedruckt:

Dieser Schlussbeleg muss in FinanzOnline registriert werden!

RKSV

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