Jahresbeleg RKSV
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Der Jahresbeleg wird durch das ETRON Win Sorglospaket automatisch an das Finanzamt übertragen wenn die Kasse im neuen Jahr das erste Mal aufgerufen wird.
Am Jahresende wird statt dem Monatsbeleg nur ein Jahresbeleg fällig.
Unternehmer haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren.
Bei Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch vorzeitig zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Jahresbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, sofern dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche).
Bei Betrieben, die rund um die Uhr geöffnet haben, kann, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt, der Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen werde. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.
Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss in jedem Fall spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt.
Vorzeitige Erstellung des Jahresbelegs Sollte vor Jahresende bereits ein Jahresbeleg benötigt werden (Saisonbetriebe, Beendigung der Geschäftstätigkeit,..) dann wird ein Nullbeleg als Jahresbeleg akzeptiert. Es dürfen danach keine weiteren Umsätze vor dem neuen Jahr getätigt werden. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten. Sollte darauffolgend im neuen Jahr von ETRON automatisch ein Jahresbeleg erstellt werden, so muss dieser in diesem Fall nicht mehr an das Finanzamt übermittelt werden.
Nähere Infos auf der Website der WKO, Website BMF
Nach dem Abschluss wird die normale Nachtverarbeitung durchgeführt, ja nach Einstellung sofort oder ab einer eingetragenen Uhrzeit ID 450. Beim nächsten Start der Kassa im neuen Jahr kommt die Meldung „Der Jahresbeleg muss gedruckt und geprüft werden! Jetzt drucken?“. Diese Meldung Bestätigen Sie mit Ja.
Dies kann mit der BMF Belegcheck-App - für Android oder iPhone - oder online durch ETRON auf FinanzOnline geprüft werden.
Mit der installierten ETRON WIN RKSV FON Webservice Schnittstelle erfolgt die Meldung direkt aus ETRON heraus und es braucht nichts manuell gemacht werden.
Mit der Funktion Rechnung Kopie ist das jederzeit möglich.
Alle Detailinfos erhalten Sie unter ETRON Software AT